Beitragssätze ab 01.01.2024

Beitragssätze / Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung / Studenten

Jahr 2024

Krankenversicherung

Beitragssätze Krankenversicherung Beitragssatz Arbeitgeberanteil
Allgemeiner Beitragssatz 14,60% 7,3%
Ermäßigter Beitragssatz* 14,00% 7,0%
Krankenversicherung Zusatzbeitrag 1,50% 0,75%
Studenten 10,22%  

* Der ermäßigte Beitragssatz gilt beispielsweise für beschäftigte Altersrentner und Selbstständige, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

Beiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer monatlich/EUR Arbeitgeberzuschuss monatlich/EUR
Krankenversicherung 755,55 377,78
Zusatzbeitrag 77,63 38,81
Freiwillige Mitglieder und Selbstständige / Mindestbemessung (1.178,33 EUR) monatlich/EUR
Krankenversicherung 164,97
Krankenversicherung mit Krankengeld (nur Selbstständige) 172,04
Zusatzbeitrag 17,67
Freiwillig versicherte Mitglieder und Selbstständige / Höchstbemessung (5.175,00 EUR) monatlich/EUR
Krankenversicherung 724,50
Krankenversicherung mit Krankengeld (nur Selbstständige) 755,55
Zusatzbeitrag 77,63
Freiwillig versicherter Ehegatte/Lebenspartner* / Höchstbemessung (2.587,50 EUR) monatlich/EUR
Krankenversicherung 362,25
Zusatzbeitrag 38,81

* Ehegatte/Lebenspartner ist privat krankenversichert 

Studenten (Berufsfachschüler) / Mindestbemessung (bis 30.09.2024 812,00 EUR) monatlich/EUR
Krankenversicherung 82,99
Zusatzbeitrag 12,18
Studenten (Berufsfachschüler) / Mindestbemessung (ab 01.10.2024 855,00 EUR) monatlich/EUR
Krankenversicherung 87,38
Zusatzbeitrag 12,83
Anwartschaftsversicherung* / Mindestbemessung (353,50 EUR) monatlich/EUR
Krankenversicherung 51,61
Zusatzbeitrag 5,30

* Bei längeren Aufenthalt im außereuropäischen Ausland, können eventuelle Nachteile nach Rückkehr vermieden werden.


Pflegeversicherung

Der Beitragssatz wird nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4 %. Ausgenommen sind kinderlose Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres sowie Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II.

Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 %. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern gilt nach der Erziehungszeit daher wieder der reguläre Beitragssatz in Höhe von 3,4 %.

Der Beitrag wird prozentual (Einnahmen x Beitragssatz zur Pflegeversicherung), bei freiwillig Versicherten Mitgliedern ab dem Mindestbetrag (1.178,33 EUR) bis zum Höchstbetrag (5.175,00 EUR) berechnet.

Beitragssätze in Prozent
Mitglieder mit 1 Kind (regulärer Beitragssatz) = 3,40 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 %)
Mitglieder mit 2 Kindern = 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %)
Mitglieder mit 3 Kindern = 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 %)
Mitglieder mit 4 Kindern = 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 %)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern = 2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 %)
Mitglieder ohne Kinder = 4,00 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %)

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