Beitragssätze ab 01.01.2024
Beitragssätze / Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung / Studenten
Jahr 2024
Krankenversicherung
Beitragssätze Krankenversicherung | Beitragssatz | Arbeitgeberanteil |
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Allgemeiner Beitragssatz | 14,60% | 7,3% |
Ermäßigter Beitragssatz* | 14,00% | 7,0% |
Krankenversicherung Zusatzbeitrag | 1,50% | 0,75% |
Studenten | 10,22% |
* Der ermäßigte Beitragssatz gilt beispielsweise für beschäftigte Altersrentner und Selbstständige, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind.
Beiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer | monatlich/EUR | Arbeitgeberzuschuss monatlich/EUR |
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Krankenversicherung | 755,55 | 377,78 |
Zusatzbeitrag | 77,63 | 38,81 |
Freiwillige Mitglieder und Selbstständige / Mindestbemessung (1.178,33 EUR) | monatlich/EUR |
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Krankenversicherung | 164,97 |
Krankenversicherung mit Krankengeld (nur Selbstständige) | 172,04 |
Zusatzbeitrag | 17,67 |
Freiwillig versicherte Mitglieder und Selbstständige / Höchstbemessung (5.175,00 EUR) | monatlich/EUR |
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Krankenversicherung | 724,50 |
Krankenversicherung mit Krankengeld (nur Selbstständige) | 755,55 |
Zusatzbeitrag | 77,63 |
Freiwillig versicherter Ehegatte/Lebenspartner* / Höchstbemessung (2.587,50 EUR) | monatlich/EUR |
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Krankenversicherung | 362,25 |
Zusatzbeitrag | 38,81 |
* Ehegatte/Lebenspartner ist privat krankenversichert
Studenten (Berufsfachschüler) / Mindestbemessung (812,00 EUR) | monatlich/EUR |
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Krankenversicherung | 82,99 |
Zusatzbeitrag | 12,18 |
Anwartschaftsversicherung* / Mindestbemessung (353,50 EUR) | monatlich/EUR |
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Krankenversicherung | 51,61 |
Zusatzbeitrag | 5,30 |
* Bei längeren Aufenthalt im außereuropäischen Ausland, können eventuelle Nachteile nach Rückkehr vermieden werden.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz wird nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4 %. Ausgenommen sind kinderlose Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres sowie Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II.
Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 %. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern gilt nach der Erziehungszeit daher wieder der reguläre Beitragssatz in Höhe von 3,4 %.
Der Beitrag wird prozentual (Einnahmen x Beitragssatz zur Pflegeversicherung), bei freiwillig Versicherten Mitgliedern ab dem Mindestbetrag (1.178,33 EUR) bis zum Höchstbetrag (5.175,00 EUR) berechnet.
Beitragssätze | in Prozent |
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Mitglieder mit 1 Kind (regulärer Beitragssatz) | = 3,40 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 %) |
Mitglieder mit 2 Kindern | = 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %) |
Mitglieder mit 3 Kindern | = 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 %) |
Mitglieder mit 4 Kindern | = 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 %) |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern | = 2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 %) |
Mitglieder ohne Kinder | = 4,00 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %) |
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