Alternative Arzneimittel

Die BKK Freudenberg erstattet Ihnen die Kosten für nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, pro Arzneimittel in voller Höhe bis zu einem Betrag von 110 EUR pro Kalenderjahr.

Wann können wir Ihnen die Arzneimittel erstatten?

  • Die Einnahme ist medizinisch notwendig, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern
  • Die Verordnung des Arzneimittels ist durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt
  • Sie haben das Arzneimittel in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen

Zur Erstattung reichen Sie einfach die Quittung der Apotheke mit dem Rezept ein.

Hinweis

  • Arzneimittel, die aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen sind, können wir nicht erstatten. Dazu zählen unter anderem sogenannte Lifestyle-Arzneimittel, z. B. Mittel zur Behandlung sexueller Dysfunktionen bzw. zur Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Gewichtsreduktion (Appetitzügler) oder zur Verbesserung des Haarwuchses.

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