Muss ich Zuzahlungen leisten?
Grundsätzlich ist von Versicherten ab 18 Jahren bei bestimmten Leistungen eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten – höchstens 10 EUR, mindesten 5 EUR zu entrichten. Liegen die Kosten unter 5 EUR wird der tatsächliche Preis gezahlt.
Diese Zuzahlungen sind vom Gesetzgeber festgelegt:
Gesetzliche Zuzahlungen im Überblick
Art der Zuzahlung | Höhe der Zuzahlung | Besonderheiten |
---|---|---|
Arzneimittel | 10 Prozent des Arzneimittelpreises (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR) | Tatsächlicher Preis bei Kosten unter 5 EUR |
Fahrkosten | 10 Prozent der Kosten (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR je Fahrt) auch vor dem 18. Geburtstag | Die Kostenübernahme von Fahrkosten zu ambulanten Behandlungsmaßnahmen ist auf besondere Ausnahmefälle begrenzt. Dazu gehören beispielsweise Fahrten zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie oder - unter bestimmten Voraussetzungen - Fahrten bei erheblicher Bewegungseinschränkung. Sprechen Sie uns bitte an. |
Häusliche Krankenpflege | 10 Prozent der Kosten (zuzüglich 10 EUR je Verordnung) | Maximal 28 Tage pro Kalenderjahr |
Haushaltshilfe | 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR) | |
Heilmittel, z. B. Krankengymnastik, Massagen, Bäder etc. | 10 Prozent der Kosten (zuzüglich 10 EUR je Verordnung | |
Hilfsmittel, z. B. Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen, etc. | 10 Prozent der Kosten (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR je Mittel) | Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch (Inkontinenzartikel) Zuzahlung bei 10 Prozent pro Verbrauchseinheit - maximal 10 EUR pro Monat. |
Stationäre Krankenhausbehandlung | 10 EUR täglich | Maximal 28 Tage pro Kalenderjahr |
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation | 10 EUR täglich (auch bei Mutter- sowie Vater-Kind-Kuren) | Anschlussheilbehandlungen: Maximal 28 Tage pro Kalenderjahr ( Anrechnung einer vorangegangenen Krankenhauszuzahlung) |
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