Sind diese Zuzahlungen in unbegrenzter Höhe zu leisten?

Nein! Zuzahlungen sind während eines Kalenderjahres bis zur sogenannten Belastungsgrenze zu entrichten. Diese liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 Prozent. Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet, d. h. dass mindestens ein Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit erforderlich ist. Dies muss durch eine Bescheinigung von Ihrem Arzt bestätigt werden.

Die entsprechenden Anträge erhalten Sie von den Experten Ihrer BKK Freudenberg.

Was benötigen wir von Ihnen?

Ihre Quittungen sind die Voraussetzung für eine Zuzahlungsbefreiung. Sammeln Sie deshalb innerhalb eines Kalenderjahres alle Belege und Quittungen, auf denen Ihre Eigenleistungen und Selbstbeteiligungen dokumentiert sind.

Wichtig ist, dass die Quittungen folgende Daten erhalten:

  • Datum 
  • Art der Leistung 
  • Betrag 
  • Vor- und Zuname des Empfängers

Doch nicht nur für chronisch Kranke lohnt sich das Sammeln, denn wenn Sie im Laufe eines Jahres Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie sich bei uns von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Diese Befreiung gilt dann für das laufende Kalenderjahr.

Unser Tipp

Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke eine Kundenkarte geben. Die Apotheke kann Ihnen so am Jahresende eine Aufstellung mit all Ihren geleisteten Zuzahlungen erstellen!

Rezeptfreie Medikamente, die Sie aus eigener Tasche bezahlen, eine neue Brille oder Eigenanteile beim Zahnersatz werden nicht auf die Belastungsgrenze angerechnet. Sammeln Sie trotzdem auch diese Belege für Ihren Lohnsteuerjahresausgleich bzw. Ihre Einkommenssteuererklärung.

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