Förderung von Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich können finanzielle Fördermittel bei den Gesetzlichen Krankenkassen beantragen.
Es wird bei der finanziellen Förderung unterschieden zwischen der pauschalen Förderung (im Gesetz „kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung“ genannt) und der Projektförderung („kassenindividuelle Förderung“.
Die BKK Freudenberg fördert Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen (nach §§ 20c und 20h SGB V), die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten zum Ziel gesetzt haben.
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe erklärt, was alles zur Selbsthilfe gehört und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung beantragt werden kann.
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Die Anträge für die kassenindividuelle Projektförderung sind immer schriftlich und im Original zu stellen. Den entsprechenden Antrag können Sie jederzeit gerne bei der BKK Freudenberg anfordern. Im Antrag sind die gesamten Einnahmen (Förderung durch andere Krankenkassen) und Ausgaben sowie die vorhanden Eigenmittel anzugeben. Die beantragte Maßnahme darf erst nach vorliegender Bewilligung beginnen. Zur Auszahlung der bewilligten Förderhöhe benötigen wir dann entsprechende Zahlungsnachweise im Original.
Mit einem Gemeinsamen Rundschreiben informieren die Förderer die Selbsthilfebundesorganisationen ausführlich über das Antragsverfahren für das Jahr 2020.
Ihr Ansprechpartner
Anja Göbig
Tel.: 06201 80-3620
Fax: 06201 88-3620
agoebig@bkk-freudenberg.de
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