Werden die Kosten der Hebammenrufbereitschaft übernommen?

Die BKK Freudenberg erstattet tatsächlich entstandene Kosten, die für die Rufbereitschaft der freiberuflichen Hebamme von der 37. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung entstehen, bis zu einem Betrag von 250,- EUR einmal je Schwangerschaft.

Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen bzw. berechtigt ist. Die Rufbereitschaft muss die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe beinhalten. Die Rufbereitschaft einer weiteren Hebamme darf nicht gezahlt werden.

Hinweis

Die Abrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Sie zahlen zunächst selbst die Rechnung und reichen diese im Original mit Zahlungsnachweis ein.

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