Ich möchte mich selbständig machen/freiberuflich arbeiten, was muss ich tun?

Selbstständige / Freiberufler und Existenzgründer können sich freiwillig bei der BKK Freudenberg versichern. Dazu ist ein einmaliger schriftlicher Antrag nötig.

Ihr Beitrag berechnet sich grundsätzlich nach Ihrem Einkommensteuerbescheid. Bei Existenzgründern werden die Beiträge zunächst auf Grund einer gewissenhaften Schätzung berechnet, da diese in der Regel noch keinen Einkommensteuerbescheid haben.

Sobald Ihr erster Einkommensteuerbescheid vorliegt, ermitteln wir Ihre tatsächlichen Einnahmen und berechnen daraus Ihren monatlichen Beitrag. Haben Sie Ihre Einnahmen zu hoch geschätzt, erstatten wir Ihnen zu viel gezahlte Beiträge. Wenn Sie Ihre Einnahmen zu niedrig geschätzt haben, müssen Sie Beiträge nachzahlen. Wichtig ist, dass Sie uns Ihre Einkommensteuerbescheide immer unverzüglich nach Erhalt vorlegen, damit Sie immer den richtigen Beitrag zahlen.

Hinweis

Es gibt allerdings Mindest- und Höchstbeiträge zu beachten (Jahr 2023):

  • Die Beiträge für Selbständige werden mindestens aus Einnahmen von 1131,67 EUR berechnet (Mindesteinkommen). Auch wenn Sie weniger Einnahmen haben, wird der Beitrag aus diesem Betrag berechnet.
  • Die Beiträge werden höchstens von einem Betrag von 4987,50 EUR berechnet. Ist Ihr Einkommen höher, zahlen Sie davon keine weiteren Beiträge mehr.
     

 

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