Krank im Urlaub – was nun?

Eine Arbeitsunfähigkeit unterbricht den Urlaub und darf nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Dazu bedarf es jedoch einer Nachweispflicht von Seiten des Arbeitnehmers, denn nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz sind Sie auch im Urlaub verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber und Ihrer BKK Freudenberg die Erkrankung und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Bei Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz reicht als Nachweis die vom behandelnden Arzt am Urlaubsort ausgestellte Bescheinigung aus.

Erkranken Sie während eines Urlaubes in Staaten mit denen Abkommen über soziale Sicherheit bestehen (Bosnien-Herzegowina, Israel, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien), ist die Arbeitsunfähigkeit von der jeweiligen Regionalstelle der Sozialversicherungsanstalt zu bestätigen.

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