Krank im Urlaub – was nun?
Eine Arbeitsunfähigkeit unterbricht den Urlaub und darf nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Dazu bedarf es jedoch einer Nachweispflicht von Seiten des Arbeitnehmers, denn nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz sind Sie auch im Urlaub verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber und Ihrer BKK Freudenberg die Erkrankung und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Bei Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz reicht als Nachweis die vom behandelnden Arzt am Urlaubsort ausgestellte Bescheinigung aus.
Erkranken Sie während eines Urlaubes in Staaten mit denen Abkommen über soziale Sicherheit bestehen (Bosnien-Herzegowina, Israel, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien), ist die Arbeitsunfähigkeit von der jeweiligen Regionalstelle der Sozialversicherungsanstalt zu bestätigen.
Ihre Ansprechpartner
Antonia Horst
A - Fi
Tel.: 06201 80-3468
Fax: 06201 88-3468
ahorst(at)bkk-freudenberg.de
Angela Lumpe
Fj - Je
Tel.: 06201 80-3779
Fax: 06201 88-3779
alumpe(at)bkk-freudenberg.de
Daniela Schumann
Jf - Mt
Tel.: 06201 80-7375
Fax: 06201 88-7375
dschumann(at)bkk-freudenberg.de
Ute Riechers
Mu - Sd
Tel.: 06201 80-4818
Fax: 06201 88-4818
uriechers(at)bkk-freudenberg.de
Tanja Spengler
Se - Z
Tel.: 06201 80-4859
Fax: 06201 88-4859
tspengler(at)bkk-freudenberg.de
Wir sind immer für Sie da – digital und persönlich
Online-Kundencenter
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar: Schicken Sie uns eine Nachricht oder erledigen Sie Ihre Anliegen ganz bequem digital.
Persönliche Ansprechpartner
Beratung von Mensch zu Mensch: Bei persönlichen Fragen können Sie Ihren Ansprechpartner direkt anrufen oder ihm eine Mail schreiben.
Kontaktformular
Ihre Kontaktmöglichkeit direkt auf unserer Website: Schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Online-Kontaktformular.