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Muss ich die Krankenhausverordnung vorher von der BKK genehmigen lassen?

Sie müssen die ärztliche Verordnung nicht zur Genehmigung bei der BKK Freudenberg einreichen. Eine Genehmigung vorab, ist nur bei einem Krankenhausaufenthalt in den Bundesländern Berlin und Brandenburg notwendig.

Ihre Ansprechpartner

Accordion-Einzelelement – Krankenhaus, Entlassmanagement

Mattias Appel

A - G

Tel.: 06201 80-7570
Fax: 06201 88-7570
mappel@bkk-freudenberg.de

Ralf Scheuermann

H - W

Tel.: 06201 80-2654
Fax: 06201 88-2654
rscheuermann@bkk-freudenberg.de

Lea Eckert

X - Z

Tel.: 06201 80-3837
Fax: 06201 88-3837
leckert@bkk-freudenberg.de

Wir sind immer für Sie da – digital und persönlich

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