Muss ich die Krankenhausverordnung vorher von der BKK genehmigen lassen?
Sie müssen die ärztliche Verordnung nicht zur Genehmigung bei der BKK Freudenberg einreichen. Eine Genehmigung vorab, ist nur bei einem Krankenhausaufenthalt in den Bundesländern Berlin und Brandenburg notwendig.
Ihr Ansprechpartner
Lea Sattler
A - K
Tel.: 06201 80-3863
Fax: 06201 88-3863
lsattler@bkk-freudenberg.de
Annika Leis
A - K
Tel.: 06201 80-3891
Fax: 06201 88-3891
aleis@bkk-freudenberg.de
Ralf Scheuermann
L - Z
Tel.: 06201 80-2654
Fax: 06201 88-2654
rscheuermann@bkk-freudenberg.de
Manfred Gerner
Tel.: 06201 80-3861
Fax: 06201 88-3861
mgerner@bkk-freudenberg.de
Wir sind immer für Sie da – digital und persönlich
Online-Kundencenter
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar: Schicken Sie uns eine Nachricht oder erledigen Sie Ihre Anliegen ganz bequem digital.
Persönliche Ansprechpartner
Beratung von Mensch zu Mensch: Bei persönlichen Fragen können Sie Ihren Ansprechpartner direkt anrufen oder ihm eine Mail schreiben.
Kontaktformular
Ihre Kontaktmöglichkeit direkt auf unserer Website: Schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Online-Kontaktformular.