Neuregelung: Telefonische Krankschreibung
Seit dem 07.12.2023 können Sie sich ganz einfach per Telefon eine Bescheinigung für die Arbeitsunfähigkeit (AU) ausstellen lassen, wenn Sie in der jeweiligen Arztpraxis persönlich bekannt sind und die Erkrankung "keine schwere Symptomatik" aufweist. Die maximale Dauer beträgt fünf Tage.
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