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Haushaltshilfe

Wenn Sie erkrankt sind oder Beschwerden durch die Schwangerschaft haben, dann ist die BKK Freudenberg mit umfangreichen Leistungen der Haushaltshilfe an Ihrer Seite.

Wir unterstützen Sie bei:

Krankenhaus-, Kuraufenthalt oder häusliche Krankenpflege

Von Ihrer BKK Freudenberg werden Leistungen der Haushaltshilfe zur Verfügung gestellt, wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder häusliche Krankenpflege erhalten und Ihnen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Der Anspruch besteht, so lange diese Leistung andauert.

Hinweis

Soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann ist dieser Anspruch ausgeschlossen.

Vorliegen einer schweren Krankheit oder akute Verschlimmerung

Leistungen der Haushaltshilfe erhalten Sie von der BKK Freudenberg bei Vorliegen einer schweren Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation/Krankenhausbehandlung.

Voraussetzung ist, dass keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt und Ihnen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Auch hier gilt: Ein Anspruch auf Haushaltshilfe ist ausgeschlossen, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.

Der Anspruch besteht bei Erfüllen aller Voraussetzungen längstens 4 Wochen. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch auf längstens 26 Wochen.

Exklusive Zusatzleistung der BKK Freudenberg

Der Anspruch verlängert sich auf bis zu 26 Wochen, sofern keine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Schwangerschaftsbeschwerden und Entbindung

Ihre BKK Freudenberg unterstützt Sie mit einer Haushaltshilfe, wenn Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können.

Eine Schwangerschaft ohne besondere Beschwerden berechtigt nicht automatisch zu einer Haushaltshilfe. Ein Anspruch besteht in begründenden Fällen dann, wenn gesundheitliche Probleme oder Komplikationen über das übliche Maß hinausgehen. Dies wird durch ein ärztliches Attest von Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihres behandelnden Arztes bestätigt.

Hinweis

Voraussetzung für den Anspruch auf Haushaltshilfe ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Weiterführung des Haushalts übernehmen kann. Es müssen keine weiteren Kinder in Ihrem Haushalt leben.

Die BKK Freudenberg leistet Haushaltshilfe in folgender Höhe:

Wenn Ihre Familie die Haushaltshilfe übernimmt

Die BKK Freudenberg unterstützt Sie auch dann finanziell, wenn Ihnen Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad im Haushalt helfen. Es können die erforderlichen Fahrkosten und der Verdienstausfall in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten erstattet werden.

Exklusive Zusatzleistung der BKK Freudenberg

Nimmt Ihr/e im gemeinsamen Haushalt lebende/lebender Ehepartner/Ehepartnerin oder Lebenspartner/Lebenspartnerin (nach dem Lebenspartnergesetz) unbezahlten Urlaub, erhalten Sie von der BKK Freudenberg eine Erstattung des Netto-Verdienstausfalls, bis maximal 150 EUR arbeitstäglich (Stand 2024).

Wenn Freunde oder Bekannte Sie unterstützen

Wenn Freunde oder Bekannte Sie als Haushaltshilfe unterstützen, beteiligt sich die BKK Freudenberg für die Dauer der Notwendigkeit bis zu 11,00 EUR je Stunde für maximal 8 Stunden je Tag (täglicher Höchstbetrag = 88 EUR - Stand 2024).

Wenn die Haushaltshilfe von einer Sozialstation durchgeführt wird

Die BKK Freudenberg übernimmt auch die Kosten eines Leistungserbringers (z.B. Sozialstation, Träger der freien Wohlfahrtspflege, private Unternehmen usw.), sofern Sie das wünschen oder eine Versorgung nicht anderweitig sichergestellt werden kann.

Hinweis

Der Leistungserbringer muss Vertragspartner der BKK Freudenberg sein. Bitte setzen Sie sich vorab mit dem Ansprechpartner Ihrer BKK in Verbindung, um diesen Punkt gemeinsam klären zu können.

Eigenanteil

Ihr Eigenanteil beträgt 10% der Kosten, mindestens jedoch 5 EUR und höchstens 10 EUR je Kalendertag der Haushaltshilfe. Wenn Sie eine Haushaltshilfe wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung in Anspruch nehmen müssen, ist keine Zuzahlung zu leisten.

Persönliche Beratung

Gerade in besonderen Lebenslagen ist eine persönliche Beratung besonders wertvoll. Gerne erläutern wir Ihnen, alle Voraussetzungen, Möglichkeiten und welche Unterlagen benötigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Haushaltshilfe vor Inanspruchnahme zu beantragen ist. 

Laden Sie hier Ihren Antrag herunter

Ihre Ansprechpartner

Akupunktur, Bonusmodell Fit4Baby, Haushaltshilfe, Impfungen, Individuelle Gesundheitsleistungen, Krank im Urlaub, Osteopathische Behandlung, Schwangerschaft und Mutterschaft, Zuzahlungs-Befreiung

Mareike Cichos

A-B

Tel.: 06201 80-3820
Fax: 06201 88-3820
mcichos(at)bkk-freudenberg.de

Jessica Daum

C-F

Tel.: 06201 80-3861
Fax: 06201 88-3861
jdaum(at)bkk-freudenberg.de

Carolin Fitzer

G - L

Tel.: 06201 80-4760
Fax: 06201 88-4760
cfitzer(at)bkk-freudenberg.de

Oliver Blasinger

M - R

Tel.: 06201 80-3486
Fax: 06201 88-3486
oblasinger(at)bkk-freudenberg.de

Ute Kohlmann

S - Z

Tel.: 06201 80-3836
Fax: 06201 88-3836
ukohlmann(at)bkk-freudenberg.de

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