Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld
Der Bundestag hat am 14.01.2021 beschlossen, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2021 wegen der Corona-Pandemie verdoppelt wird. Der Bundsrat soll der neuen Regelung am kommenden Montag (18.01.2021)in einer Sondersitzung noch zustimmen. Bis jetzt fehlt uns die Rechtsgrundlage für die Änderung. Sobald sie vorliegt, stellen wir nähere Informationen bereit.
Änderungen beim Anspruch auf Kinderkrankengeld
- zehn zusätzliche Tage pro Elternteil / Alleinerziehende zwanzig zusätzliche Tage
- Anspruch auch bei eingeschränkten Zugang oder coronabedingten Schließung von Kita und Schule
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