Krankengeld
Bei einer Krankheit, zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel den Lohn oder das Gehalt bis zu sechs Wochen lang weiter.
Sind Sie darüber hinaus weiterhin arbeitsunfähig, dann erhalten Sie von der BKK Freudenberg Krankengeld.
Grundsätzlich beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Brutto-, höchstens 90 Prozent Ihres Nettogehaltes. Über diesen Grundsatz hinaus existieren viele gesetzlich festgelegte zusätzliche Faktoren, von denen die tatsächliche Krankengeldhöhe abhängt.
Persönliche Beratung
Gerade bei einer langwierigen Erkrankung ist eine persönliche Beratung besonders wertvoll. Gerne erläutern wir Ihnen, wie sich Ihr individuelles Krankengeld zusammensetzt.
Weitere Informationen zum Krankengeld können Sie auch unter häufig gestellt Fragen nachlesen.
Ihre Ansprechpartner
Antonia Horst
A - Gl
Tel.: 06201 80-3468
Fax: 06201 88-3468
ahorst@bkk-freudenberg.de
Angela Lumpe
Gm - Ka
Tel.: 06201 80-3779
Fax: 06201 88-3779
alumpe@bkk-freudenberg.de
Nicole Wiegand
Kb - L
Tel.: 06201 80-7377
Fax: 06201 88-7377
nwiegand@bkk-freudenberg.de
Bettina Hackl
M - Sa
Tel.: 06201 80-4818
Fax: 06201 88-4818
bhackl@bkk-freudenberg.de
Tanja Spengler
Sb - Z
Tel.: 06201 80-4859
Fax: 06201 88-4859
tspengler@bkk-freudenberg.de
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