Wann ist die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse zu melden?
Bitte senden Sie uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 7 Tagen zu. Den Durchschlag (kleiner Abschnitt) legen Sie Ihrem Arbeitgeber vor.
Das gilt auch bei einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit für die Folgebescheinigungen des Arztes.
Hinweis
Wird die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb einer Woche nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemeldet, ruht der Anspruch auf Krankengeld, bis die Meldung der Krankenkasse vorliegt.
Ihre Ansprechpartner
Antonia Horst
A - Gl
Tel.: 06201 80-3468
Fax: 06201 88-3468
ahorst@bkk-freudenberg.de
Angela Lumpe
Gm - Ka
Tel.: 06201 80-3779
Fax: 06201 88-3779
alumpe@bkk-freudenberg.de
Nicole Wiegand
Kb - L
Tel.: 06201 80-7377
Fax: 06201 88-7377
nwiegand@bkk-freudenberg.de
Bettina Hackl
M - Sa
Tel.: 06201 80-4818
Fax: 06201 88-4818
bhackl@bkk-freudenberg.de
Tanja Spengler
Sb - Z
Tel.: 06201 80-4859
Fax: 06201 88-4859
tspengler@bkk-freudenberg.de
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