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Wann ist die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse zu melden?

Seit 01.07.2022 sind die Praxen verpflichtet  die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt online der BKK zu übermitteln. Sollte dies bei Ihrem Arzt aktuell technisch nicht möglich sein erhalten Sie wie bisher eine Ausfertigung für die Krankenkasse, welche Sie uns bitte umgehend nach Ausstellung zusenden. Der einfachste Weg ist hierzu unsere Service-App nutzen.

 

Ihre Ansprechpartner

Accordion-Einzelement – Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Antonia Horst

A - E

Tel.: 06201 80-3468
Fax: 06201 88-3468
ahorst(at)bkk-freudenberg.de

Angela Lumpe

F - I

Tel.: 06201 80-3779
Fax: 06201 88-3779
alumpe(at)bkk-freudenberg.de

Daniela Schumann

J - M

Tel.: 06201 80-7375
Fax: 06201 88-7375
dschumann(at)bkk-freudenberg.de

Carina Neundörfer

N - Scho

Tel.: 06201 80-4818
Fax: 06201 88-4818
cneundoerfer(at)bkk-freudenberg.de

Tanja Spengler

Schr - Z

Tel.: 06201 80-4859
Fax: 06201 88-4859
tspengler(at)bkk-freudenberg.de

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