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Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat sich der Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2022 erhöht: Es besteht bis 23.09.2022 ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn eine cornabedingte Schließung oder ein eingeschränkter Zugang von Schulen und Kitas besteht. Nähere Informationen sowie den Antrag auf pandemiebedingtes Kinderkrankengeld haben wir für Sie hier bereitgestellt.
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