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Zusatzbeitragssatz 2023
Der Zusatzbeitragssatz der BKK Freudenberg beträgt ab dem 1. Januar 2023 1,5 Prozent und liegt damit 0,1 Beitragssatzpunkte unter dem vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegten Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung.
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In der aktuellen Ausgabe unseres Magazins finden Sie unter anderem diese Themen:
- Stress lass nach in der Weihnachtszeit
- Professionelle Zahnreinigung
- Ätherische Öle
eAU seit 01.07.2022

Seit 01.07.2022 ist Ihr Arzt verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Patienten per Datenübermittlung an die Krankenkassen zu senden. Sollte dies bei Ihrer Praxis derzeit technisch noch nicht möglich sein, erhalten Sie wie bisher eine Ausfertigung für die BKK Freudenberg. Bitte senden Sie uns diese wie gewohnt umgehend zu. Der einfachste und schnellste Weg ist hier unsere Service-App zu nutzen.
Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Als Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel bleibt vorerst erhalten. Sie haben dennoch weiterhin die Pflicht, Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen.
HINWEIS
Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind telefonisch und ohne Praxisbesuch möglich. Die Regelung gilt vorläufig bis Ende März 2023.
Wir sind immer für Sie da – digital und persönlich
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