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Was versteht man unter einer stufenweisen Wiedereingliederung?

Die stufenweise Wiedereingliederung, soll Ihnen ermöglichen, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Sie wird von Ihrem Arzt in Abstimmung mit Ihnen verordnet und soll Ihnen den Wiedereinstieg in Ihren alten Beruf erleichtern.

Den Plan zur stufenweisen Wiedereingliederung legen Sie bitte zur Unterschrift Ihrem Arbeitgeber vor. Dann geht der Plan an die BKK Freudenberg, wir prüfen ob der Maßnahme zugestimmt werden kann. Während der stufenweisen Wiedereingliederung erhalten Sie, sofern Ihr Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt zahlt, weiterhin Krankengeld.

Ihre Ansprechpartner

Accordion-Einzelement – Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Antonia Horst

A - E

Tel.: 06201 80-3468
Fax: 06201 88-3468
ahorst(at)bkk-freudenberg.de

Angela Lumpe

F - I

Tel.: 06201 80-3779
Fax: 06201 88-3779
alumpe(at)bkk-freudenberg.de

Daniela Schumann

J - M

Tel.: 06201 80-7375
Fax: 06201 88-7375
dschumann(at)bkk-freudenberg.de

Carina Neundörfer

N - Scho

Tel.: 06201 80-4818
Fax: 06201 88-4818
cneundoerfer(at)bkk-freudenberg.de

Tanja Spengler

Schr - Z

Tel.: 06201 80-4859
Fax: 06201 88-4859
tspengler(at)bkk-freudenberg.de

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