Was versteht man unter einer stufenweisen Wiedereingliederung?
Die stufenweise Wiedereingliederung, soll Ihnen ermöglichen, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Sie wird von Ihrem Arzt in Abstimmung mit Ihnen verordnet und soll Ihnen den Wiedereinstieg in Ihren alten Beruf erleichtern.
Den Plan zur stufenweisen Wiedereingliederung legen Sie bitte zur Unterschrift Ihrem Arbeitgeber vor. Dann geht der Plan an die BKK Freudenberg, wir prüfen ob der Maßnahme zugestimmt werden kann. Während der stufenweisen Wiedereingliederung erhalten Sie, sofern Ihr Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt zahlt, weiterhin Krankengeld.
Ihre Ansprechpartner
Antonia Horst
A - F
Tel.: 06201 80-3468
Fax: 06201 88-3468
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Angela Lumpe
G - Ka
Tel.: 06201 80-3779
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alumpe@bkk-freudenberg.de
Daniela Schumann
Kb - Me
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Carina Neundörfer
Mf - Scha
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Tanja Spengler
Schb - Z
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Fax: 06201 88-4859
tspengler@bkk-freudenberg.de
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