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Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen

Die Kur dient der Vorsorge, wenn ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen.

Ambulante Vorsorgemaßnahme

Mit einer ambulanten Versorgemaßnahme können Sie präventiv Erkrankungen vorbeugen oder verhindern dass sich eine bestehende Krankheit verschlimmert. Der ärztliche empfohlene Orts- und Klimawechsel kann sinnvoll sein, wenn Sie gesundheitlich belastet sind und Sie dadurch womöglich in absehbarer Zeit erkranken.

Die ambulante Vorsorgeleistung ist grundsätzlich im Abstand von 3 Jahren möglich. Rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme stellen Sie bitte einen Antrag bei der BKK Freudenberg. Die beratenden Ärzte der BKK prüfen die medizinische Notwendigkeit.

Nach Genehmigung wählen Sie den staatlich anerkannten Kurort und die Unterkunft nach Ihren Wünschen aus. Die BKK Freudenberg leistet einen Zuschuss in Höhe von 16 EUR täglich (für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 EUR), für mindestens 14 und längstens 21 Kalendertage.

Mit der Bewilligung erhalten Sie einen Kurarztschein. Auf diesem kann der Kurarzt Heilmittel sowie kurortspezifische Anwendungen verordnen. Diese kurärztlichen Behandlungen und Heilmittel werden in Höhe der Vertragspreise, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung (10 % bei Heilmitteln und 10 EUR je Verordnung), übernommen. Versicherte unter 18 Jahren sind zuzahlungsbefreit.

Hinweis

Ambulante Vorsorgemaßnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland möglich. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse.

Stationäre Rehabilitationsmaßnahme

Falls Sie durch ambulante Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht mehr ausreichend therapiert werden können, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die BKK Freudenberg für stationäre Maßnahmen in Kliniken, sofern kein anderer Sozialversicherungsträger (bei Berufstätigen der jeweilige Rentenversicherungsträger) leistungspflichtig ist.

Erwachsene Versicherte leisten die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 EUR je Kurtag. Versicherte unter 18 Jahren haben keine gesetzliche Zuzahlung zu leisten.

Anschlussrehabilitation (AHB)

Die Anschlussrehabilitation wird oft nach einer schweren Operationen durchgeführt und direkt durch den Sozialdienst Ihres behandelnden Krankenhauses eingeleitet. In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit einer ambulanten Durchführung der Anschlussrehabilitation. Sie bleiben im gewohnten häuslichen Umfeld und Ihre Angehörigen können Sie wohnortnah besser unterstützen.

Bei stationären Anschlussrehabilitationen arbeitet die BKK Freudenberg eng mit regionalen Kur-Kliniken zusammen. Die meisten Kooperationskliniken verfügen über einen Fahrdienst und holen Sie ab. Ihr Vorteil für die Fahrt zur und anschließend aus der Klinik nach Hause, entstehen keine Zuzahlungen.

Erwachsene Versicherte ab dem Alter von 18 Jahren leisten die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 EUR je Kurtag für maximal 28 Kurtage. Die innerhalb des Kalenderjahres im Krankenhaus bereits geleistete Zuzahlung wird angerechnet.

Mutter-/Vater-Kind-Kuren

In der heutigen Zeit sind Mütter und Väter oft mehrfach belastet. Dies erfordert Vorsorgemaßnahmen, die speziell solche Belange berücksichtigen. Ebenso benötigen erkrankte Kinder kindgerechte Therapiekonzepte, hohe Aufmerksamkeit und besondere Betreuung. 

Die Kooperations-Kureinrichtungen der BKK Freudenberg sind moderne Therapiezentren, die speziell für Kurmaßnahmen von Müttern mit Kindern, aber auch von Vätern mit Kindern, eingerichtet sind. Die Maßnahmen sind individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und sollen Ihnen helfen, Belastungen im Alltag gemeinsam mit Ihrer Familie besser zu bewältigen.

Im Vordergrund steht die Behandlung von Ihnen als Mutter oder Vater. Bitte sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt, ob eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme medizinisch für Sie geeignet ist. Die Behandlung fortgeschrittener oder chronischer Krankheiten in einer Mutter-Kind- und Vater-Kind-Einrichtungen kann nicht erfolgen. Dazu fehlt den Einrichtungen die personelle und indikationsspezifische Ausstattung.

Wenn keine Möglichkeit besteht Ihr Kind zuhause betreuen zu lassen, dürfen Sie dieses als Begleitkind mitnehmen. Therapiert werden sowohl Sie als Mutter oder Vater, als auch Ihr Kind. Die Möglichkeit zur Mitaufnahme Ihres Kindes besteht bis zum Alter von 12 Jahren. Ist Ihr Kind behindert gilt diese Altersbeschränkung nicht.

Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung und der medizinischen Notwendigkeit der Kurmaßnahme trägt die BKK Freudenberg die vollen Kosten. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10,00 EUR täglich direkt an die Einrichtung.

Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe

Wir unterstützen Sie dabei, frühzeitig einen Rehabilitationsbedarf zu erkennen und helfen Ihnen, die notwendigen Anträge zu stellen. Unsere Ansprechstelle (siehe Ansprechpartner) ist gleichzeitig Auskunfts- und Kontaktstelle für Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger. Im Bedarfsfall wird die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger koordiniert und der Datenschutz sichergestellt.

Unter www.teilhabeberatung.de steht Ihnen ein weiteres unabhängiges Beratungsangebot zur Verfügung. Zusätzlich finden Sie im Internet unter www.ansprechstellen.de ein Verzeichnis der Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe.

Ihre Ansprechpartner

Accordion-Einzelelement – Bonusmodelle Fit4Sports -Health -Kids, Fahrkosten, Heilmittel, Rehasport/ Funktionstraining, Kuren, Rehabilitation

Mattias Appel

A - G

Tel.: 06201 80-7570
Fax: 06201 88-7570
mappel(at)bkk-freudenberg.de

Rebecca Ester

H - N

Tel.: 06201 80-3816
Fax: 06201 88-3816
rester(at)bkk-freudenberg.de

Rita Fischer

O - R

Tel.: 06201 80-3485
Fax: 06201 88-3485
rfischer(at)bkk-freudenberg.de

Lea Eckert

S - Z

Tel.: 06201 80-3837
Fax: 06201 88-3837
leckert(at)bkk-freudenberg.de



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