Lückenlose Freuden
Zahnersatz kostengünstig
+ Hoher Qualitätsanspruch
+ Festzuschuss bis zu 75 %
+ Nahezu kostenfreier Zahnersatz möglich

Zahnersatz

Sie erhalten von der BKK Freudenberg einen gesetzlich festgelegten Zuschuss zu Ihrem Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen). Dieser richtet sich nach dem jeweiligen Zahnbefund. Ausschließlich dieser und nicht die tatsächlich geplante Versorgung ist für die Höhe des Zuschusses maßgeblich.

Was genau ist ein Zahnersatz-Festzuschuss?

Als gesetzliche Krankenkassen leisten wir für Sie sogenannte Festzuschüsse nach einem Katalog, der rund 50 Einzelbefunde abbildet. Das bedeutet: Für alle Versicherten übernehmen wir bei gleichem Befund denselben Betrag, auch wenn sie unterschiedliche – zahnmedizinisch anerkannte – Versorgungsformen wählen.

Erhöhung der Festzuschüsse
Versicherte, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dabei ihr Bonusheft (Nachweis von Zahngesundheitsuntersuchungen) abstempeln lassen, erhalten von der BKK einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können Sie die entsprechenden Termine zehn Jahre lückenlos nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss auf 75 Prozent.

Antragsverfahren

Seit 1. Januar 2023 wird der Heil- und Kostenplan den Patienten nicht mehr auf Papier ausgehändigt, sondern in der Zahnarztpraxis elektronisch erstellt und der Krankenkasse übermittelt, sobald der Patient sein Einverständnis erteilt hat. Für die elektronische Übermittlung gibt es auch keinerlei Ausnahmeregelungen!

Sollte bei Ihnen festgestellt werden, dass Sie Kronen, Brücken oder Prothesen benötigen, wird ein elektronischen Heil- und Kostenplan (eHKP) vorbereiten. Auf diesem Plan befinden sich Angaben zum Zahnstatus in Ihrem Mund (Befund), zur Regelversorgung sowie zur geplanten Therapie und den voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten.

Sie erhalten eine ausgedruckte Zusammenfassung, die alle Informationen zur geplanten Therapie und den Kosten enthält (Formular „Informationen zu Ihrem Zahnersatz“). Auch der voraussichtliche Festzuschussbetrag ist hier vermerkt – inklusive des Bonus, wenn Sie ein Bonusheft führen und die Praxis davon Kenntnis hat. Dieses Dokument dient auch zur Vorlage bei einer Zahnzusatzversicherung! 

Sind Sie mit der Zahnersatzbehandlung einverstanden, unterschreiben Sie das Formular und geben damit Ihr Einverständnis. Erst dann wird Ihre Zahnarztpraxis den elektronischen Heil- und Kostenplan fertigstellen und auf digitalem Weg an die Krankenkasse übermitteln.

Bevor mit der Behandlung begonnen werden kann, muss die BKK Freudenberg Ihren Heil- und Kostenplan prüfen, bewilligen und den Festzuschuss festlegen. Die Genehmigung wird ebenfalls auf elektronischem Weg an Ihre Zahnarztpraxis übermittelt, zusätzlich erhalten Sie von der BKK Freudenberg ein Genehmigungsschreiben per Post. Sollten zuvor Rückfragen zu dem beantragten Zahnersatzantrag bestehen, setzen wir uns direkt – ebenfalls auf elektronischem Wege direkt mit der Zahnarztpraxis zur Klärung in Verbindung. 

Bitte beachten Sie, dass auch eine eventuelle Zahnzusatzversicherung über die geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten vorab informiert werden möchte. Um sicherzugehen, informieren Sie sich hier beim Versicherungsanbieter Ihrer Zusatzversicherung.

Quelle: KZBVHomepage

Eigenbeteiligung

Damit Geringverdiener mit der Selbstbeteiligung beim Zahnersatz finanziell nicht unzumutbar belastet werden, hat der Gesetzgeber eine bestimmte Einkommensgrenze - die sogenannte Härtefallgrenze - definiert. Sie richtet sich nach dem Familien-Bruttoeinkommen und der Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen.

Auch wenn Ihr Einkommen nur geringfügig über dieser Einkommensgrenze liegt, kann Ihre BKK Freudenberg den Anteil der Kostenübernahme nach Abschluss der Behandlung eventuell aufstocken - die sogenannte gleitende Härtefallregelung.

Maßgeblich bei der Berechnung sind immer die Kosten der reinen Regelversorgung, da diese den zahnmedizinisch notwendigen Zahnersatz darstellt. Mehr- bzw. Privatleistungen bleiben unberücksichtigt.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema gerne an die Experten Ihrer BKK Freudenberg.

Zahnimplantate

Die Versorgung mit Zahnimplantaten ist keine Leistung, an der sich die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt. Sie tragen daher die Kosten für das Impflantat und die damit verbundenen Leistungen in voller Höhe selbst.

Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die im Kieferknochen verankert werden. Auf diesen werden Kronen oder Brücken befestigt. Auch für die regelmäßige Kontrolle der Implantate und für Medikamente, die auf einem Privatrezept verordnet werden, tragen Sie die Kosten selbst.

Von der BKK Freudenberg erhalten Sie jedoch einen Festzuschuss für den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion. Der enstprechende Heil- und Kostenplan wird auf elektronischem Weg an uns übermittelt.

An Implantaten und dem dazugehörenden Zahnersatz dürfen wir uns nur dann beteiligen, wenn schwerste Kieferdefekte vorhanden sind und herkömmliche Zahnersatz nicht möglich ist. Für die Prüfung ob die BKK Freudenberg die Kosten trägt, reichen Sie bitte vor Beginn der Behandlung eine Kostenaufstellung von Ihrem behandelnden Kieferchirurgen oder Zahnarzt ein. Die Notwendigkeit muss in jedem Fall gutachterlich bestätigt werden. 

Neutrale Zweitmeinung

Wenn Sie eine neutrale Beratung wünschen, können Sie sich an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen wenden. Dort wurden Beratungsstellen eingerichtet. Bei Vorlage eines Heil- und Kostenplans erhalten Sie eine unabhängige zweite Meinung.

Zahnersatz im Ausland

Grundsätzlich können Sie Ihren Zahnersatz auch in den EU-Staaten anfertigen und eingliedern lassen. Auch in diesem Fall ist der Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung von der BKK Freudenberg zu genehmigen. Lassen Sie sich bitte unbedingt zuvor ausführlich von Ihrer BKK Freudenberg beraten.

Finanzielle Entlastung mit DENT-NET®

In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner DENT-NET® bieten wir die Möglichkeit die finanzielle Belastung zu reduzieren.

  • nahezu kostenfreier Zahnersatz (bei Bonusnachweis der letzten zehn Kalenderjahre)
  • hoher Qualitätsanspruch durch deutsches IMEX®️ Labor

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