Zahnersatz
Sie erhalten von der BKK Freudenberg einen gesetzlich festgelegten Zuschuss zu Ihrem Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen). Dieser richtet sich nach dem jeweiligen Zahnbefund. Ausschließlich dieser und nicht die tatsächlich geplante Versorgung ist für die Höhe des Zuschusses maßgeblich.
Den Ablauf einer Zahnbehandlung von der Diagnose über den Heil- und Kostenplan bis zur Abrechnung erklärt anschaulich folgendes
Kostenvoranschlag
Damit Sie sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten verschaffen können, stellt Ihnen Ihr Zahnarzt einen Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) zur Verfügung. Dieser muss vor Beginn der Behandlung von uns geprüft und genehmigt werden. Daher reichen Sie uns bitte den Heil- und Kostenplan zusammen mit Ihrem Bonusheft ein.
Was genau ist ein Zahnersatz-Festzuschuss?
Als gesetzliche Krankenkassen leisten wir für Sie sogenannte Festzuschüsse nach einem Katalog, der rund 50 Einzelbefunde abbildet. Das bedeutet: Für alle Versicherten übernehmen wir bei gleichem Befund denselben Betrag, auch wenn sie unterschiedliche – zahnmedizinisch anerkannte – Versorgungsformen wählen.
Erhöhung der Festzuschüsse
Versicherte, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dabei ihr Bonusheft (Nachweis von Zahngesundheitsuntersuchungen) abstempeln lassen, erhalten von der BKK einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können Sie die entsprechenden Termine zehn Jahre lückenlos nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss auf 75 Prozent.
Eigenbeteiligung
Damit Geringverdiener mit der Selbstbeteiligung beim Zahnersatz finanziell nicht unzumutbar belastet werden, hat der Gesetzgeber eine bestimmte Einkommensgrenze - die sogenannte Härtefallgrenze - definiert. Sie richtet sich nach dem Familien-Bruttoeinkommen und der Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen.
Auch wenn Ihr Einkommen nur geringfügig über dieser Einkommensgrenze liegt, kann Ihre BKK Freudenberg den Anteil der Kostenübernahme nach Abschluss der Behandlung eventuell aufstocken - die sogenannte gleitende Härtefallregelung.
Maßgeblich bei der Berechnung sind immer die Kosten der reinen Regelversorgung, da diese den zahnmedizinisch notwendigen Zahnersatz darstellt. Mehr- bzw. Privatleistungen bleiben unberücksichtigt.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema gerne an die Experten Ihrer BKK Freudenberg.
Neutrale Zweitmeinung
Wenn Sie eine neutrale Beratung wünschen, können Sie sich an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen wenden. Dort wurden Beratungsstellen eingerichtet. Bei Vorlage eines Heil- und Kostenplans erhalten Sie eine unabhängige zweite Meinung.
Zahnersatz im Ausland
Grundsätzlich können Sie Ihren Zahnersatz auch in den EU-Staaten anfertigen und eingliedern lassen. Auch in diesem Fall ist der Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung von der BKK Freudenberg zu genehmigen. Lassen Sie sich bitte unbedingt zuvor ausführlich von Ihrer BKK Freudenberg beraten.
Finanzielle Entlastung mit DENT-NET®
In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner DENT-NET® bieten wir die Möglichkeit die finanzielle Belastung zu reduzieren.
- nahezu kostenfreier Zahnersatz (bei Bonusnachweis der letzten zehn Kalenderjahre)
- hoher Qualitätsanspruch durch deutsches IMEX®️ Labor
Ihre Ansprechpartner
Christine Kouvaras
Tel.: 06201 80-3702
Fax: 06201 88-3702
ckouvaras(at)bkk-freudenberg.de
Tina Trautmann
Tel.: 06201 80-3207
Fax: 06201 88-3207
ttrautmann(at)bkk-freudenberg.de
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