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Bis wann müssen die Beitragsnachweise bei der BKK Freudenberg eingereicht werden und bis wann müssen die Beiträge gezahlt werden?

Der Beitragsnachweis hat am fünftletzten Bankarbeitstag im Monat spätestens um 0:00 Uhr vorzuliegen. Sie müssen diesen also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit wir am fünftletzten Bankarbeitstag darüber verfügen können. Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, wird Ihre Beitragsschuld geschätzt.

Die Zahlungen der Arbeitgeber oder sonstiger Zahlungspflichtiger sind an die zuständige Einzugsstelle zu leisten. Als Tag der Zahlung gilt:

  • bei Barzahlung der Tag des Geldeingangs
  • bei Zahlung durch Scheck, bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Einzugsstelle der Tag der Wertstellung zugunsten der Einzugsstelle, bei rückwirkender Wertstellung das Datum des elektronischen Kontoauszuges des Geldinstituts der Einzugsstelle
  • bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung der Tag der Fälligkeit

Tipp

Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Dann kümmern wir uns um die rechtzeitige Abbuchung der Sozialversicherungsbeiträge.

Laden Sie hier das SEPA-Lastschriftmandat herunter

Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:

Monat Jahr Termin für Beitragsnachweis Fälligkeit der Beiträge
Dezember 2022 21.12.2022 28.12.2022
Januar 2023 24.01.2023 27.01.2023
Februar 2023 21.02.2023 24.02.2023
März 2023 26.03.2023 29.03.2023
April 2023 23.04.2023 26.04.2023
Mai 2023 23.05.2023 26.05.2023
Juni 2023 25.06.2023 28.06.2023
Juli 2023 24.07.2023 27.07.2023
August 2023 24.08.2023 29.08.2023
September 2023 24.09.2023 27.09.2023
Oktober 2023 24.10.2023 27.10.2023
November 2023 23.11.2023 28.11.2023
Dezember 2023 20.12.2023 27.12.2023

Hinweis

Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird; Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine banküblichen Arbeitstage. Da es je nach Bundesland unterschiedliche Feiertage gibt, können die Termine von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Maßgebend ist hierbei der Sitz der Krankenkasse, im Fall der BKK Freudenberg also Baden-Württemberg. Der 24. und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage.


Ihre Ansprechpartner

Accordion-Einzelelement – Arbeitgeber

Christian Brecht

BBNR 00000000 - 59999999

Tel.: 06201 80-5670
Fax: 06201 88-5670
cbrecht@bkk-freudenberg.de

Heike Gudat

BBNR 60000000 - 99999999

Tel.: 06201 80-3826
Fax: 06201 88-3826
hgudat@bkk-freudenberg.de

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