Bis wann müssen die Beitragsnachweise bei der BKK Freudenberg eingereicht werden und bis wann müssen die Beiträge gezahlt werden?
Der Beitragsnachweis hat am fünftletzten Bankarbeitstag im Monat spätestens um 0:00 Uhr vorzuliegen. Sie müssen diesen also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit wir am fünftletzten Bankarbeitstag darüber verfügen können. Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, wird Ihre Beitragsschuld geschätzt.
Die Zahlungen der Arbeitgeber oder sonstiger Zahlungspflichtiger sind an die zuständige Einzugsstelle zu leisten. Als Tag der Zahlung gilt:
- bei Barzahlung der Tag des Geldeingangs
- bei Zahlung durch Scheck, bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Einzugsstelle der Tag der Wertstellung zugunsten der Einzugsstelle, bei rückwirkender Wertstellung das Datum des elektronischen Kontoauszuges des Geldinstituts der Einzugsstelle
- bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung der Tag der Fälligkeit
Tipp
Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Dann kümmern wir uns um die rechtzeitige Abbuchung der Sozialversicherungsbeiträge.
Laden Sie hier das SEPA-Lastschriftmandat herunter
Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:
Monat | Jahr | Termin für Beitragsnachweis | Fälligkeit der Beiträge |
---|---|---|---|
Dezember | 2022 | 21.12.2022 | 28.12.2022 |
Januar | 2023 | 24.01.2023 | 27.01.2023 |
Februar | 2023 | 21.02.2023 | 24.02.2023 |
März | 2023 | 26.03.2023 | 29.03.2023 |
April | 2023 | 23.04.2023 | 26.04.2023 |
Mai | 2023 | 23.05.2023 | 26.05.2023 |
Juni | 2023 | 25.06.2023 | 28.06.2023 |
Juli | 2023 | 24.07.2023 | 27.07.2023 |
August | 2023 | 24.08.2023 | 29.08.2023 |
September | 2023 | 24.09.2023 | 27.09.2023 |
Oktober | 2023 | 24.10.2023 | 27.10.2023 |
November | 2023 | 23.11.2023 | 28.11.2023 |
Dezember | 2023 | 20.12.2023 | 27.12.2023 |
Hinweis
Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird; Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine banküblichen Arbeitstage. Da es je nach Bundesland unterschiedliche Feiertage gibt, können die Termine von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Maßgebend ist hierbei der Sitz der Krankenkasse, im Fall der BKK Freudenberg also Baden-Württemberg. Der 24. und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage.
Ihre Ansprechpartner
Christian Brecht
BBNR 00000000 - 59999999
Tel.: 06201 80-5670
Fax: 06201 88-5670
cbrecht@bkk-freudenberg.de
Heike Gudat
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Fax: 06201 88-3826
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