Wie wird das Krankengeld gezahlt?
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, bzw. mit einem Krankenhausaufenthalt. Da es sich bei Krankengeld um eine Entgeltersatzleistung handelt, ruht dieser aufgrund Gehalt, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld usw.. Eine Zahlung erfolgt immer dann wenn uns eine aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.
Seit 01.07.2022 ist Ihr Arzt verpflichtet der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online zu übermitteln. Sollte dies bei Ihrem Arzt aktuell technisch nicht möglich sein erhalten Sie wie bisher eine Ausfertigung für die BKK, welche Sie uns bitte umgehend zusenden. Der einfachste Weg ist hierzu unsere Service-App nutzen.
Hinweis:
Die Zahlung erfolgt immer bis zu dem Datum an dem Sie sich zuletzt beim Arzt vorgestellt haben (Feststellungsdatum), nicht bis zum nächsten Behandlungstermin.
Die Zahlung erfolgt (wie auch Ihr Gehalt) immer rückwirkend. Sind Sie wieder arbeitsfähig, reichen Sie bitte zeitnah eine endbestätigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.
Ihre Ansprechpartner
Antonia Horst
A - Fi
Tel.: 06201 80-3468
Fax: 06201 88-3468
ahorst(at)bkk-freudenberg.de
Angela Lumpe
Fj - Je
Tel.: 06201 80-3779
Fax: 06201 88-3779
alumpe(at)bkk-freudenberg.de
Daniela Schumann
Jf - Mt
Tel.: 06201 80-7375
Fax: 06201 88-7375
dschumann(at)bkk-freudenberg.de
Ute Riechers
Mu - Sd
Tel.: 06201 80-4818
Fax: 06201 88-4818
uriechers(at)bkk-freudenberg.de
Tanja Spengler
Se - Z
Tel.: 06201 80-4859
Fax: 06201 88-4859
tspengler(at)bkk-freudenberg.de
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