Wann habe ich einen Anspruch auf Krankengeld?
Voraussetzung ist, dass Sie gegen Arbeitsentgelt versicherungspflichtig beschäftigt sind, Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit beziehen oder bei der BKK Freudenberg als Selbstständiger mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.
Der Anspruch entsteht ab Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Es sei denn die Arbeitsunfähigkeit beginnt mit einem Krankenhausaufenthalt.
Zu einer Zahlung des Krankengeldes kommt es dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit regelmäßig nachgewiesen wird, sowie die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bzw. durch die Agentur für Arbeit geendet hat. Dies geschieht in der Regel nach 42 Tagen der Arbeitsunfähigkeit es sei denn es sind Vorerkrankungen anzurechnen.
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