Besteht für 538 Euro-Jobber ein Anspruch?
Eltern mit geringfügig entlohnter Beschäftigung (sog. Minijob oder 538-Euro-Job) haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Denn sie sind nicht krankenversicherungspflichtig. Sie haben jedoch Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit (§ 45 Abs. 5 SGB V).
Ihre Ansprechpartner
Wir sind immer für Sie da – digital und persönlich
BKK – Online
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar: Schicken Sie uns eine Nachricht oder erledigen Sie Ihre Anliegen ganz bequem digital.
Persönliche Ansprechpartner
Beratung von Mensch zu Mensch: Bei persönlichen Fragen können Sie Ihren Ansprechpartner direkt anrufen oder ihm eine Mail schreiben.
Kontaktformular
Ihre Kontaktmöglichkeit direkt auf unserer Website: Schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Online-Kontaktformular.