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Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Dem deutschen Gesundheitswesen gehen jedes Jahr mehrstellige Millionenbeträge durch Fehlverhalten, Abrechnungsbetrug oder Korruption verloren. Geld der Beitragszahler, das dann nicht mehr für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung steht.

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, eigene Kontaktstellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten anzubieten und Beauftragte für die Koordination zu ernennen. Sie gehen Hinweisen, Fällen und Sachverhalten nach, die auf Unregelmäßigkeiten oder die rechts- bzw. zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben einer Krankenkasse hindeuten, wie z. B. Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen, Abrechnung von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen, unzulässige Zusammenarbeit zwischen nicht-ärztlichen Leistungserbringern und Vertragsärzten, Rezept- und/oder Verordnungsfälschung. . Wenn sich ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlung erhärtet, sind die Krankenkassen angehalten, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe arbeiten die Krankenkassen untereinander und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammen (siehe §§ 197a SGB V und 47a SGB XI).

Zur Bekämpfung von Fehlverhalten sind die Krankenkassen auch auf Hinweise von verantwortungsbewussten Bürgern, Versicherten und Leistungserbringern angewiesen. Wenn Sie helfen möchten, die Schäden durch Fehlverhalten zu bekämpfen und Ihnen konkrete Hinweise oder ein Verdacht auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen vorliegen, denen wir nachgehen sollten, sprechen Sie uns an, schreiben Sie uns oder schicken Sie uns eine E-Mail.  Die BKK Freudenberg behandelt alle Hinweise und Informationen streng vertraulich und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Ihr Ansprechpartner

Accordion-Einzelelement – Abteilungsleitung Sachleistungen

Ulrich Weber

Tel.: 06201 80-4762
Fax: 06201 88-4762
uweber(at)bkk-freudenberg.de

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