Was sind Rabattverträge?
Die Kosten für Arzneimittel sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Um diesen Preisanstieg für die Versicherten abzumildern, dürfen gesetzliche Krankenkassen mit einzelnen Arzneimittelherstellern Rabattverträge abschließen, um Preisnachlässe weiterzugeben. Bei diesen Arzneimitteln erhalten Sie in jedem Fall den von Ihrem Arzt verschriebenen Wirkstoff, der Apotheker greift lediglich auf den im Rabattvertrag aufgeführten Hersteller zurück.
Verschreibt Ihnen Ihr Arzt aus besonderen, medizinischen Gründen ein Medikament, dass durch kein anderes im Rahmen der Rabattverträge ausgetauscht werden soll, kennzeichnet er dies mit Kreuz auf „aut idem“.
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Lea Sattler
A - K
Tel.: 06201 80-3863
Fax: 06201 88-3863
lsattler@bkk-freudenberg.de
Luisa Singer
L - Z
Tel.: 06201 80-3695
Fax: 06201 88-3695
lsinger@bkk-freudenberg.de
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