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eAU seit 01.07.2022

Seit 01.07.2022 ist Ihr Arzt verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Patienten per Datenübermittlung an die Krankenkassen zu senden. Sollte dies bei Ihrer Praxis derzeit technisch noch nicht möglich sein, erhalten Sie wie bisher eine Ausfertigung für die BKK Freudenberg. Bitte senden Sie uns diese wie gewohnt umgehend zu. Der einfachste und schnellste Weg ist hier unsere Service-App zu nutzen.

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Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Als Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel bleibt vorerst erhalten. Sie haben dennoch weiterhin die Pflicht, Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen.

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