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Künstliche Befruchtung

Familie und Kinder gehören für die meisten Menschen zu einem erfüllten Leben.

Kinderwunschzentren

Viele Paare versuchen lange vergeblich, ein Kind zu bekommen. Wenn der Kinderwunsch auf natürlichem Weg nicht in Erfüllung geht, ist das für die betroffenen Frauen und Männer oft eine große psychische und auch physische Belastung. In diesem Fall kann eine künstliche Befruchtung in Betracht kommen. Die erste Beratung hierüber übernimmt Ihr Hausarzt bzw. Gynäkologe.

Hier finden Sie Kinderwunschzentren in Ihrer Nähe!

Gesetzliche Voraussetzungen

Unabhängig davon, ob nur ein Partner oder beide bei der BKK Freudenberg versichert sind, gelten immer folgende gesetzliche Voraussetzungen, damit die BKK sich an den Kosten der künstlichen Befruchtung beteiligen darf.

Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung:

  • Vor Beginn der Behandlung ist der Behandlungsplan von der BKK zu genehmigen.
  • Das Paar muss verheiratet sein.
  • Es dürfen nur ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.
  • Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau darf zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung noch nicht 40 Jahre alt sein, der Mann noch nicht 50 Jahre.

Ob die medizinischen Voraussetzungen für die künstliche Befruchtung vorliegen, beurteilt der behandelnde Arzt anhand der Gesamtumstände.

Höhe der Kosten und Zuschuss der BKK Freudenberg

Eine allgemeine Auskunft über die Kosten einer künstlichen Befruchtung kann Ihnen das Kinderwunschzentrum geben, da es verschiedene Arten der künstlichen Befruchtung gibt.

Bei einer künstlichen Befruchtung beträgt der gesetzlich festgelegte Kostenanteil der Krankenkasse 50% der entstehenden Kosten. Grundsätzlich ist der Restbetrag vom Paar selbst aufzubringen. Dies stellt oftmals eine große finanzielle Belastung dar.

Sind Sie und Ihr Ehegatte bei der BKK Freudenberg versichert, dann erhalten Sie als Leistungsplus einen Zuschuss zu Ihrer gesetzlichen Eigenbeteiligung von bis zu 2.000 EUR.

Ist der maximale Zuschuss von 2.000 EUR ausgeschöpft, entsteht ein erneuter Anspruch nach Ablauf von 24 Monaten nach dem 1. Versuch. Voraussetzung ist, dass auch die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die künstliche Befruchtung nach § 27a SGB V erfüllt sind.

Hinweis

Kosten für Privatleistungen oder Medikamente, die außerhalb des gesetzlichen Anspruchs im Sinne des § 27a SGB V verordnet wurden, können nicht bezuschusst werden.

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können staatliche Unterstützung beantragen. Bund und Länder stellen die finanziellen Mittel gemeinsam zur Verfügung. In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen, auch die Höhe der finanziellen Hilfen variiert.

Erfahren Sie mehr über die Förderung

Ihre Ansprechpartner

Akupunktur, Bonusmodell Fit4Baby, Haushaltshilfe, Impfungen, Individuelle Gesundheitsleistungen, Krank im Urlaub, Osteopathische Behandlung, Schwangerschaft und Mutterschaft, Zuzahlungs-Befreiung

Mareike Cichos

A-B

Tel.: 06201 80-3820
Fax: 06201 88-3820
mcichos(at)bkk-freudenberg.de

Jessica Daum

C-F

Tel.: 06201 80-3861
Fax: 06201 88-3861
jdaum(at)bkk-freudenberg.de

Carolin Fitzer

G - L

Tel.: 06201 80-4760
Fax: 06201 88-4760
cfitzer(at)bkk-freudenberg.de

Oliver Blasinger

M - R

Tel.: 06201 80-3486
Fax: 06201 88-3486
oblasinger(at)bkk-freudenberg.de

Ute Kohlmann

S - Z

Tel.: 06201 80-3836
Fax: 06201 88-3836
ukohlmann(at)bkk-freudenberg.de

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