Können Eltern sich die Kinderkrankentage überschreiben?

Wenn ein Elternteil seinen Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeschöpft hat und dem anderen Elternteil noch Kinderkrankentage zustehen, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung noch "übriger" Kinderkrankentage von einem auf den anderen Elternteil. Jedoch können Kinderkrankentage im Einverständnis mit dem Arbeitgeber des Elternteils, das die Kinderkrankentage bereits ausgeschöpft hat, übertragen werden.

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Accordion-Einzelement – Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Antonia Horst

A - Ga

Tel.: 06201 80-3468
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ahorst@bkk-freudenberg.de

Arbeitsunfähigkeit, Kinderkrankengeld, Krankengeld

Angela Lumpe

Gb - Kn

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Arbeitsunfähigkeit, Kinderkrankengeld, Krankengeld

Daniela Schumann

Ko - Ma

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Arbeitsunfähigkeit, Kinderkrankengeld, Krankengeld

Ute Riechers

Mb - Schmi

Tel.: 06201 80-4818
Fax: 06201 88-4818
uriechers@bkk-freudenberg.de

Arbeitsunfähigkeit, Kinderkrankengeld, Krankengeld

Tanja Spengler

Schmj - Z

Tel.: 06201 80-4859
Fax: 06201 88-4859
tspengler@bkk-freudenberg.de

Arbeitsunfähigkeit, Kinderkrankengeld, Krankengeld

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