Können Eltern sich die Kinderkrankentage überschreiben?
Wenn ein Elternteil seinen Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeschöpft hat und dem anderen Elternteil noch Kinderkrankentage zustehen, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung noch "übriger" Kinderkrankentage von einem auf den anderen Elternteil. Jedoch können Kinderkrankentage im Einverständnis mit dem Arbeitgeber des Elternteils, das die Kinderkrankentage bereits ausgeschöpft hat, übertragen werden.
Ihre Ansprechpartner
Antonia Horst
A - Gl
Tel.: 06201 80-3468
Fax: 06201 88-3468
ahorst@bkk-freudenberg.de
Angela Lumpe
Gm - Ka
Tel.: 06201 80-3779
Fax: 06201 88-3779
alumpe@bkk-freudenberg.de
Nicole Wiegand
Kb - L
Tel.: 06201 80-7377
Fax: 06201 88-7377
nwiegand@bkk-freudenberg.de
Bettina Hackl
M - Sa
Tel.: 06201 80-4818
Fax: 06201 88-4818
bhackl@bkk-freudenberg.de
Tanja Spengler
Sb - Z
Tel.: 06201 80-4859
Fax: 06201 88-4859
tspengler@bkk-freudenberg.de
Wir sind immer für Sie da – digital und persönlich
Online-Kundencenter
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar: Schicken Sie uns eine Nachricht oder erledigen Sie Ihre Anliegen ganz bequem digital.
Persönliche Ansprechpartner
Beratung von Mensch zu Mensch: Bei persönlichen Fragen können Sie Ihren Ansprechpartner direkt anrufen oder ihm eine Mail schreiben.
Kontaktformular
Ihre Kontaktmöglichkeit direkt auf unserer Website: Schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Online-Kontaktformular.