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Empfängnisverhütung

Bis zum Alter von 22 Jahren werden für bei der BKK versicherte Frauen die Kosten für bestimmte Verhütungsmittel, die ärztliche Beratung und Untersuchung übernommen.

Im Detail bedeutet dies:

  • Ein grundsätzlicher Anspruch auf die Leistungen: Verhütungsmittel, ärztliche Behandlung und Untersuchung besteht, wenn das vollendete 22. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme noch nicht erreicht ist.
  • Die ärztliche Beratung sowie die Untersuchung werden gegen Vorlage der Gesundheitskarte (eGK) direkt mit der BKK Freudenberg abgerechnet.
  • Die Auswahl des Verhütungsmittels treffen Sie nach eingehender Beratung zusammen mit Ihrer/m behandelnden/m Ärzt/in.
  • Ihr/e behandelnde/r Ärzt/in verordnet das Verhütungsmittel auf einem sogenannten „Kassenrezept“. Gegen Vorlage des Rezeptes erhalten Sie das Mittel in der Apotheke bis auf die gesetzliche Zuzahlung kostenfrei.
  • Bei dem verordneten Mittel handelt es sich um ein zugelassenes, verschreibungspflichtiges Arzneimittel oder Medizinprodukt.

Besonderheiten:

  • Notfallkontrazeptiva (die sogenannte Pille danach) sind für bei der BKK versicherte Frauen bis zu 22 Jahren eine übernahmefähige Leistung, sofern der Apotheke ein Kassenrezept vorliegt. Seit 2015 sind Notfallkontrazeptiva auch ohne Verschreibung in der Apotheke erhältlich, sodass bei Bedarf das Arzneimittel auch ohne Rezept nach eingehender Beratung in der Apotheke gekauft werden kann. Eine Erstattung von Privatkäufen durch die BKK Freudenberg ist jedoch nicht möglich.
  • Für Frauen, die verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel lediglich zu therapeutischen Zwecken verschrieben bekommen und einnehmen, können ggfs. auch über das 22. Lebensjahr hinaus die Kosten übernommen werden.

Zuzahlung

Versicherte ab dem Alter von 18 Jahren müssen eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Diese beträgt für das empfängnisverhütende Mittel (z.B. Pille, Spirale) 10% des Abgabepreises, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR, allerdings nicht mehr als die Kosten des Mittels. Verordnet Ihr Arzt ein Mittel über dem sogenannten Festbetragspreis, sind neben der Zuzahlung auch diese Mehrkosten zu tragen. Fragen Sie dazu ggfs. Ihren Arzt nach Alternativen und zuzahlungsfreien Verhütungsmitteln. Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung​​​​​​​.

Ihre Ansprechpartner

Accordion-Einzelelement – Arzneimittel

Annika Leis

A - C

Tel.: 06201 80-3891
Fax: 06201 88-3891
aleis(at)bkk-freudenberg.de

Silke Elsner

D - Kai

Tel.: 06201 80-6380
Fax: 06201 88-6380
selsner(at)bkk-freudenberg.de

Luisa Singer

Kaj - Ole

Tel.: 06201 80-3695
Fax: 06201 88-3695
lsinger(at)bkk-freudenberg.de

Lea Sattler

Olf - Z

Tel.: 06201 80-3863
Fax: 06201 88-3863
lsattler(at)bkk-freudenberg.de

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