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Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen

Bei einigen medizinischen Leistungen fallen für Sie Zuzahlungen an, diese sind gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt aber auch Ausnahmen:

Vollständige Befreiung von der Zuzahlung

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von den Zuzahlungen befreit (außer bei Fahrkosten und der Eigenbeteiligung für Zahnersatz und Kieferorthopädie).

Teilweise Befreiung von Zuzahlungen

Die gesetzlichen Zuzahlungen sollen Sie finanziell nicht überfordern. Daher gibt es eine Belastungsgrenze. Diese liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 Prozent. Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet, d. h. dass mindestens ein Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit erforderlich ist. Dies muss durch eine Bescheinigung von Ihrem Arzt bestätigt werden.

Rezeptfreie Medikamente, die Sie aus eigener Tasche bezahlen, eine neue Brille oder Eigenanteile beim Zahnersatz können nicht auf die Belastungsgrenze angerechnet werden.

Für Ihren Ehepartner und jedes Kind werden von Ihren Einnahmen Pauschalen abgezogen. Gerne berechnen wir Ihre persönliche Belastungsgrenze.

Ihre Ansprechpartner

Akupunktur, Bonusmodell Fit4Baby, Haushaltshilfe, Impfungen, Individuelle Gesundheitsleistungen, Krank im Urlaub, Osteopathische Behandlung, Schwangerschaft und Mutterschaft, Zuzahlungs-Befreiung

Sabine Böhm

Tel.: 06201 80-4412
Fax: 06201 88-4412
sboehm(at)bkk-freudenberg.de

Mareike Cichos

Tel.: 06201 80-3820
Fax: 06201 88-3820
mcichos(at)bkk-freudenberg.de

Jessica Daum

Tel.: 06201 80-3861
Fax: 06201 88-3861
jdaum(at)bkk-freudenberg.de

Shirin Glaab

Tel.: 06201 80-3457
Fax: 06201 88-3457
jglaab(at)bkk-freudenberg.de

Ute Kohlmann

Janine Stripf

Tel.: 06201 80-4760
Fax: 06201 88-4760
jstripf(at)bkk-freudenberg.de

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