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Beiträge / Rechengrößen ab 01.01.2024

Ab 01.01.2024

Beitragssätze Prozent
Krankenversicherung allgemein 14,60 %
Krankenversicherung ermäßigt 14,00 %
Krankenversicherung aus Versorgungsbezüge/Betriebsrenten 14,60 %
Krankenversicherung Zusatzbeitrag 1,50 %
Rentenversicherung 18,60 %
Arbeitslosenversicherung 2,60 %
Insolvenzgeldumlage 0,06 %
Arbeitgeberversicherung Prozent Erstattung
Umlage 1 - ermäßigt 1,90 % 50 %
Umlage 1 - allgemein 2,30 % 60 %
Umlage 1 - erhöht 4,40 % 80 %
Umlage 2 - Mutterschaft (Beschäftigungsverbot) 0,45 % 100 % (120 %)
Beitragsbemessungsgrenzen jährlich/EUR monatlich/EUR
Kranken- und Pflegeversicherung 62.100,00 5.175,00
Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) 90.600,00 7.550,00
Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost) 89.400,00 7.450,00
Jahresarbeitsentgeltgrenze jährlich/EUR    
Kranken- und Pflegeversicherung 69.300,00    
Beiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer monatlich/EUR
Krankenversicherung 755,55
Zusatzbeitrag 77,63
Zuschuss des Arbeitgebers für freiwillig Versicherte Arbeitnehmer monatlich/EUR
Krankenversicherung 377,78
Zusatzbeitrag 38,81
Pflegeversicherung 87,98
Pflegeversicherung (nur Bundesland Sachsen) 62,10

Pflegeversicherung

Beitragssatz wird nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4 %. Ausgenommen sind kinderlose Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres sowie Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II.

Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 %. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern gilt nach der Erziehungszeit daher wieder der reguläre Beitragssatz in Höhe von 3,4 %.

Der Beitrag wird prozentual (Einnahmen x Beitragssatz zur Pflegeversicherung) bis zum Höchstbetrag (5.175,00 EUR) berechnet.


Ihre Ansprechpartner

Accordion-Einzelelement – Arbeitgeber

Katja Pförtner

BBNR 00000000 - 39999999

Tel.: 06201 80-3893
Fax: 06201 88-3893
kpfoertner(at)bkk-freudenberg.de

Christian Brecht

BBNR 40000000 - 59999999

Tel.: 06201 80-5670
Fax: 06201 88-5670
cbrecht(at)bkk-freudenberg.de

Heike Gudat

BBNR 60000000 - 99999999

Tel.: 06201 80-3826
Fax: 06201 88-3826
hgudat(at)bkk-freudenberg.de

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