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Hautkrebsvorsorge

Besonders gefährdete BKK Versicherte können ab dem Alter von 15 Jahren aufgrund einer exklusiven Satzungsleistung zwischen dem Zwei-Jahres-Intervall jährlich das Hautkrebsscreening durchführen lassen, wenn bestimmte Risikofaktoren vorliegen.

Hautkrebsscreening ab 35 Jahren

Das Hautkrebsscreening führen Hautärzte und besonders geschulte Hausärzte durch. Bei Versicherten ab 35 Jahren kann der Arzt  generell die Leistung alle 2 Jahre über die Krankenversichertenkarte abrechnen. Für die Auflichtmikroskopie stellt er dann eine Privatrechnung aus.

Hautkrebs-Screening für junge Versicherte

Versicherte ab 15 Jahren können sich dank des bundesweiten Rahmenvertrags „BKK Hautkrebs-Screening für junge Menschen“ bei teilnehmenden Praxen alle 2 Jahre gegen Vorlage der Karte von teilnehmenden Dermatologen durchchecken lassen. Bestandteil des Screenings ist unter anderem die Auflichtmikroskopie und eine individuell angepasste Beratung zu Risikopotenzial und Hautschutz.

Zum Beispiel zu:

  • Selbstuntersuchungen
  • passendem UV-Schutz
  • dem Hauttyp

Exklusive BKK Leistung

Für Risikopatienten erstattet die BKK zwischen dem Zwei-Jahres-Intervall 1 x im Kalenderjahr bis zu 35 EUR. Rechnet Ihr Arzt nur die Auflichtmikroskopie privat ab und die Untersuchung über die Krankenversicherungskarte, erhalten Sie einen jährlichen Zuschuss von 17,50 EUR.
 

Risikofaktoren

  • positive Familienanamnese
  • erhöhte Hautpigmentierung
  • Hauttyp 1 oder 2
  • Muttermal größer 5mm oder Sommersprossen.

Das Besondere dabei ist, dass die BKK auch die sog. Auflichtmikroskopie bezuschusst. Durch bildgebende Verfahren sind die Untersuchungsergebnisse wesentlich genauer als bei der normalen Sichtkontrolle. 

Sie begleichen zunächst die Rechnung und reichen diese zusammen mit einer ärztlichen Bestätigung der Risikofaktoren zur Erstattung bei der BKK Freudenberg ein.

Ihr Ansprechpartner

Akupunktur, Bonusmodell Fit4Baby, Haushaltshilfe, Impfungen, Individuelle Gesundheitsleistungen, Krank im Urlaub, Osteopathische Behandlung, Schwangerschaft und Mutterschaft, Zuzahlungs-Befreiung (Kopie 1)

Mareike Wüsthoff

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