Erhöhung des Zusatzbeitrages zum 01.01.2025
Warum die BKK Freudenberg den Zusatzbeitrag anpassen muss
Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist aktuell äußerst angespannt. Bereits im Jahr 2024 haben viele Kassen ihre Beiträge erhöht – teilweise sogar mehrfach. Auch die BKK Freudenberg muss ihren Zusatzbeitrag nun zum 01.01.2025 neu festlegen. Jede Erhöhung des Beitragssatzes, die unsere Mitglieder betrifft, bedauern wir sehr. Wir können Ihren Unmut verstehen, sind jedoch gesetzlich verpflichtet, unseren Haushalt unter Berücksichtigung der Einnahmen- und Ausgabenprognosen solide zu planen.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Beitragssatzanpassung
Wie hoch ist der Zusatzbeitragssatz ab 01.01.2025?
Der Verwaltungsrat der BKK Freudenberg hat am 09.12.2024 eine Anpassung des Zusatzbeitrages ab 01.01.2025 auf 2,49 % beschlossen. Insgesamt beträgt der allgemeine Beitragssatz damit 17,09 %.
Woraus setzt sich der Beitragssatz zusammen?
Der gesetzlich festgelegte allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag von 2,49 %.
Falls Sie als Arbeitnehmer/in bei uns versichert sind, wird Gesamtbeitrag zur Hälfte von Ihrem Arbeitgeber getragen. Sie übernehmen somit nur 50 % der Anpassung. Dies gilt auch bei einer Rentenzahlung durch die Deutsche Rentenversicherung.
Warum hebt die BKK Freudenberg den Zusatzbeitrag an?
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen steigen seit Jahren kontinuierlich und deutlich stärker als die Einnahmen – eine Entwicklung, die sich aktuell weiter beschleunigt. Hauptursache für diese Kostensteigerung sind politische Entscheidungen der letzten Jahre, die zu höheren Ausgaben für die Krankenkassen führen Zum Vergleich: Im Jahr 2012 lagen die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für die Gesundheit in Deutschland noch bei 3785 EUR je Versicherten. Zehn Jahre später sind es bereits 5939 EUR. Das entspricht einem Anstieg der Gesundheitskosten um 56,9 %.
Die Ampel-Koalition hat bislang keine ihrer Zusagen aus dem Koalitionsvertrag gegenüber den Krankenkassen umgesetzt. Wir sind überzeugt, dass die Politik mehr Verantwortung für die Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen und langfristige Lösungen schaffen sollte. Eine sinnvolle Maßnahme wäre, die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln sicherzustellen und den Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel auf 7 % zu senken. Diese Schritte könnten die Beitragszahler jährlich um rund 13 Milliarden EUR entlasten und den Zusatzbeitragssatz um 0,7 Prozentpunkte senken.
Darüber hinaus sollten anstehende Reformen spürbare Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung für die Versicherten bringen. Die Ausgaben im Gesundheitswesen dürfen nicht ungebremst weiterwachsen; insbesondere im Bereich der Krankenhäuser und bei Arzneimitteln erwarten wir auch 2025 stark steigende Kosten, denen frühzeitig entgegengewirkt werden muss. Erwartet wird eine Finanzierungslücke für aller gesetzlichen Krankenkassen in einer Größenordnung von 13,8 Mrd. EUR, die grundsätzlich durch höhere Zusatzbeiträge der Krankenkassen geschlossen werden muss.
Ab wann gilt der neue Zusatzbeitragssatz für Rentenbezieher?
Ab dem 01.03.2025 gilt der neue Zusatzbeitrag für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung von pflichtversicherten Rentnern sowie für Versorgungsbezüge (Firmenrenten), die von einer Zahlstelle ausgezahlt werden.
Bietet die BKK Freudenberg weiterhin ein Top Preis-Leistungsverhältnis?
Die BKK Freudenberg ist weiterhin kostengünstig, da der Zusatzbeitrag auch im Jahr 2025 weiterhin unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,5 % liegt, der vom Bundesministerium für Gesundheit für alle gesetzlichen Krankenkassen festgelegt wurde.
Für Ihre Gesundheit setzen wir uns wie gewohnt tatkräftig ein: Alle Premiumleistungen und Services der BKK Freudenberg bleiben unverändert erhalten. Zudem starten wir ins neue Jahr mit einem wesentlich verbesserten Bonusprogramm Fit4Sports.
Der Zusatzbeitrag berechnet sich nach dem Einkommen. Ein um 0,5 Prozentpunkte günstigerer Beitragssatz bedeutet beispielsweise für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von 3500 EUR einen Unterschied von 8,75 EUR im Monat.
Ich möchte mein Sonderkündigungsrecht nutzen?
Wir möchten Sie einladen, uns weiterhin Ihr Vertrauen zu schenken. Mit unserem Vorteilsrechner können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, welche zusätzlichen Benefits wir Ihnen bieten – bei stabilen Beiträgen und erstklassigen Leistungen. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung, telefonisch oder über unser Kontaktformular. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Ihr Sonderkündigungsrecht besteht bis zum 31.01.2025. Um hiervon Gebrauch zu machen, reicht ein Mitgliedschaftsantrag bei einer neu gewählten Krankenkasse. Eine gesonderte Kündigung bei der BKK Freudenberg ist nicht erforderlich. Lediglich Mitglieder, die das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen möchten, müssen bei der BKK Freudenberg kündigen. In diesem Fall ist ein Nachweis über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall erforderlich, damit die Kündigung wirksam wird.
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