Hebammenrufbereitschaft

Die Hebammenrufbereitschaft beinhaltet die 24-stündige Erreichbarkeit Ihrer Hebamme und die sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe. Sie können diese vereinbaren, damit die Hebamme Ihres Vertrauens in den letzten Schwangerschaftswochen ständig für Sie abrufbereit ist. Da die Rufbereitschaft nicht zu den gesetzlichen Leistungen zählt wird Ihnen Ihre Hebamme eine Pauschale berechnen.

Erstattung

Die BKK Freudenberg erstattet Ihnen tatsächlich entstandene Kosten, die für die Rufbereitschaft bei einer freiberuflichen Hebamme von der 37. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung entstehen, bis zu einem Betrag von 250 EUR einmal je Schwangerschaft. 

Voraussetzung ist, dass Ihre Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen bzw. berechtigt ist und die 24-stündige Erreichbarkeit sowie die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe gewährleistet sind.

Die Abrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Sie zahlen zunächst selbst die Rechnung und reichen diese mit Bescheinigung der Hebamme, dass die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind ein.

Sie suchen eine Hebamme in Ihrer Region?

Die Hebammenliste des GKV-Spitzenverband ermöglicht Ihnen bequem die Suche nach freiberuflichen Hebammen, die Vertragspartner der BKK Freudenberg sind.

Hebammen mit freier Kapazität in Ihrer Region finden Sie auf der externen Website Hebammensuche.de.

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