Zweitmeinung Orthopädie
Eine zweite Meinung kann vieles ändern! Sie kann bestätigen oder neue Wege aufzeigen. In jedem Fall gibt sie Sicherheit. Nutzen Sie Ihre Chance auf einen anderen Blickwinkel.
Bei welchen Diagnosen kann eine Zweitmeinung zweckmäßig sein?
Haben Sie eine entsprechende Diagnose an Knie, Hüfte, Rücken, Schulter oder Fuß? Liegt Ihnen eine Krankenhauseinweisung zur Durchführung eines geplanten orthopädischen Eingriffs, oder ein Überweisungsschein mit Operationsempfehlung des geplanten Eingriffs oder sofern der behandelnde Arzt den Eingriff selbst vornimmt, eine ärztliche Bestätigung des geplanten Eingriffs vor?
Dann können Sie die Therapieempfehlung Ihres Arztes von einem unabhängigen und anerkannten Mediziner des Schwerpunktportals „zweitmeinung-arzt.de“ überprüfen lassen. Da sich viele orthopädische Erkrankungen durch den gezielten Einsatz nicht operativer (konservativer) Behandlungsmethoden erfolgreich therapieren lassen, prüft der fachärztliche Zweitgutachter gewissenhaft, ob die Notwendigkeit einer Operation wirklich gegeben ist und welche nicht operative Behandlungsmethode eine sinnvolle Alternative darstellen könnte.
Wann ist das einholen einer Zweitmeinung sinnvoll?
Das Einholen einer Zweitmeinung ist sinnvoll, wenn Sie
- unsicher sind, ob eine vorgeschlagene Operation wirklich notwendig ist,
- überprüfen lassen möchten, ob weitere alternative Behandlungsmethoden bestehen oder bereits ausgeschöpft wurden,
- Zweifel haben, ob Ihr behandelnder Arzt Sie nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft behandelt,
- der Meinung sind, dass die Therapie Ihre Beschwerden nicht zufriedenstellend lindert,
- sich nicht ausreichend aufgeklärt und informiert fühlen.
Ihre Vorteile einer zweiten Meinung:
- Anerkannte Spezialisten des jeweiligen orthopädischen Fachbereiches erstellen ein Gutachten (Knie-, Hüft-, Rücken-, Schulter- und Fußexperten)
- Langjährige Berufserfahrung der Mediziner sowohl in der operativen und insbesondere in der nicht operativen Therapie
- Hohes Maß an Unabhängigkeit eines jeden Mediziners • Kurze Erstellungszeit – innerhalb von 7 Werktagen – ohne beschwerliche Anfahrtswege und lange Wartezeiten auf einen Termin
- Auf Wunsch werden die Behandlungsunterlagen beim Arzt angefordert
- Umfangreiche persönliche Betreuung vor, während und nach der Zweitmeinungsbeauftragung
Die Zweitmeinung kann per Post oder online beauftragt werden
Per Post:
Fordern Sie hierzu bei „zweitmeinung-arzt.de“ alle Unterlagen an, die zur Beauftragung der Zweitmeinung notwendig sind. Dies kann telefonisch unter der Rufnummer 03871 665 816 oder über die Website erfolgen. Die Unterlagen werden Ihnen umgehend per Post zugestellt.
Online:
Es besteht die Möglichkeit die Zweitmeinung direkt über die Website zweitmeinung-arzt.de in Auftrag zu geben.
Wir sind immer für Sie da – digital und persönlich
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