Krankengeld

Krankengeld – Ihre finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall

Gesundheit ist das Wichtigste

Wenn Sie länger krank sind und nicht arbeiten können, lassen wir Sie nicht allein: Mit dem Krankengeld der BKK Freudenberg sichern wir gemeinsam Ihre finanzielle Basis. So können Sie sich ganz in Ruhe auf Ihre Genesung konzentrieren – wir kümmern uns um den Rest.

Wann entsteht ein Anspruch auf Krankengeld?

Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht ab dem Tag, an dem Ihre Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird – oder mit Beginn eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung. Da es sich beim Krankengeld um eine sogenannte Entgeltersatzleistung handelt, ruht der Anspruch, solange Sie noch andere Leistungen erhalten – z. B. Gehalt vom Arbeitgeber, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld. Die Auszahlung beginnt, sobald uns Ihre behandelnde Arztpraxis eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) übermittelt.

Sollte es technisch nicht möglich sein erhalten Sie wie bisher eine Ausfertigung für die BKK, welche Sie uns bitte umgehend zusenden. Der schnellste Weg ist hierzu unsere Service-App zu nutzen.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Anspruch auf Krankengeld haben Sie, wenn Sie: 

  • in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, also gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,
  • Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit beziehen oder
  • bei der BKK Freudenberg freiwillig versichert sind – zum Beispiel als Selbstständige*r mit gewähltem Anspruch auf Krankengeld.

Ab wann wird Krankengeld gezahlt?

Der Anspruch entsteht ab dem Tag, an dem Ihre Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Beginnt Ihre Erkrankung mit einem Krankenhausaufenthalt, zählt auch dieser als Startpunkt. 

Eine Zahlung erfolgt, wenn:

  • Ihre Arbeitsunfähigkeit durchgehend ärztlich bestätigt wird und
  • die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bzw. die Agentur für Arbeit beendet ist.

In der Regel beginnt die Zahlung ab dem 43. Krankheitstag. Bei bestimmten Vorerkrankungen kann dieser Zeitpunkt abweichen – wir prüfen das individuell für Sie.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Die Höhe Ihres Krankengeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. 

Grundsätzlich gilt: Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie 70 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Dabei können auch einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld mit einfließen. Für Selbstständige sowie freiberuflich Tätige mit Anspruch auf Krankengeld beträgt die Leistung 70 Prozent des bei uns gemeldeten Arbeitseinkommens.

Wie viel kann ich pro Tag erhalten?

Das Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt – also auch an Wochenenden und Feiertagen. Ein Monat wird dabei mit einheitlich 30 Tagen berechnet.

Im Jahr 2026 liegt das maximale tägliche Krankengeld bei 135,63 Euro brutto.
Von diesem Betrag sind ggf. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu leisten – Beiträge zur Krankenversicherung an uns fallen in dieser Zeit nicht an.

Sollten Sie über den Jahreswechsel 2025/2026 Krankengeld erhalten, bitten wir Sie zu beachten, dass sich der Zahlbetrag aufgrund der geänderten Beitragsbemessungsgrenzen ab 2026 geringfügig ändern kann.

 

Wann wird Krankengeld überwiesen?

Wenn Sie länger arbeitsunfähig sind, zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel noch bis zu 6 Wochen lang Ihr Gehalt weiter – diese Zeit nennt sich Entgeltfortzahlung. Erst danach beginnt die Zahlung des Krankengeldes durch die BKK Freudenberg. Das Krankengeld wird nicht im Voraus, sondern rückwirkend gezahlt – also immer für die Tage, an denen Sie tatsächlich krankgeschrieben waren. Damit wir auszahlen können, benötigen wir eine aktuelle ärztliche Bescheinigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit

Gut zu wissen: Ihre behandelnde Arztpraxis übermittelt diese elektronisch an uns. 

Warum wird erst nachträglich gezahlt? 

Ihre behandelnde Arztpraxis stellt zunächst eine voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit fest. Erst wenn Sie entweder wieder gesund sind oder die Krankschreibung verlängert wird, können wir prüfen, wie lange die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich bestand – und daraufhin das Krankengeld berechnen und auszahlen.

Wann ist das Geld auf meinem Konto? 

Sobald wir alle notwendigen Informationen vorliegen haben und das Krankengeld bewilligt ist, erfolgt die Überweisung in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen.

Hinweis: Ausgezahlte Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld melden wir dem Finanzamt. .

 

So läuft eine Krankengeldzahlung ab

Ihr Praxis Termin am Was das für Ihre Krankengeldzahlung bedeutet
06. Mai Die behandelnde Praxis stellt an diesem Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit fest – sie gilt ab dem 06. Mai und wird zunächst bis zum 16. Juni bescheinigt. In dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Ihre Lohn- oder Gehaltszahlung (in der Regel 6 Wochen = 42 Kalendertage).
16. Juni Ihre Arbeitsunfähigkeit wird am gleichen Tag verlängert – nun bis zum 25. Juni. Die 42 Tage Lohnfortzahlung enden mit dem 16. Juni. Ab dem 17. Juni besteht Anspruch auf Krankengeld. Eine Auszahlung erfolgt aber erst nach der nächsten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
26. Juni Eine weitere Bescheinigung erfolgt – diesmal bis zum 05. Juli. Jetzt zahlen wir Krankengeld für den Zeitraum vom 17. bis 26. Juni.
06. Juli Die Arbeitsunfähigkeit wird erneut verlängert. Wir zahlen nun Krankengeld für den Zeitraum vom 27. Juni bis 06. Juli.

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit können Sie Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren erhalten – für dieselbe Krankheit.

Zu diesen 78 Wochen zählen nicht nur die Zeiten, in denen Sie tatsächlich Krankengeld bekommen, sondern auch: 

  • Zeiten, in denen Sie arbeitsunfähig sind, aber noch Gehalt vom Arbeitgeber oder Leistungen der Agentur für Arbeit erhalten
  • Phasen, in denen das Krankengeld ruht, z. B. wegen Übergangsgeld, Einkünften aus Selbstständigkeit oder während einer Reha

Wichtig zu wissen: Kommt während Ihrer Krankschreibung eine weitere Erkrankung hinzu, verlängert sich der Anspruch nicht über die 78 Wochen hinaus, wenn es sich um denselben 3-Jahres-Zeitraum handelt. 

Ein neuer Anspruch kann erst entstehen, wenn: 

  • der 3-Jahres-Zeitraum abgelaufen ist und
  • Sie wegen einer neuen oder vollständig ausgeheilten Erkrankung erneut arbeitsunfähig werden.

Über das Ende des Krankengeldes informieren wir Sie rechtzeitig schriftlich und erläutern Ihnen die weiteren Schritte. 

Haben Sie Fragen? Unser Krankengeld Team berät Sie hierzu gerne.

Krankengeldanspruch für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung

Unter anderem gelten folgende Voraussetzungen für die Begleitperson:

  • Die Begleitperson ist gesetzlich versichert.
  • Sie ist eine Person aus dem engsten persönlichen Umfeld.
  • Die Begleitung wird aus medizinischen Gründen benötigt.
  • Sie wird mit einem gesetzlich Versicherten mit Behinderung, der einen Anspruch auf Eingliederungshilfe hat, bei einer stationären Krankenhausbehandlung (§39 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)) zur Begleitung mit aufgenommen.
  • Durch die Begleitung entsteht der Begleitperson ein Verdienstausfall.


Kein eigener Anspruch auf Krankengeld nötig

Um einen Anspruch auf Krankengeld als Begleitperson zu haben, ist kein eigener Anspruch auf Krankengeld nötig. §44 Abs. 2 SGB V findet keine Anwendung.

Persönliche Beratung

Gerade bei einer längeren Erkrankung ist es wichtig, gut informiert zu sein. Wir nehmen uns Zeit für Sie und erläutern Ihnen gern persönlich, wie sich Ihr individuelles Krankengeld zusammensetzt – transparent, verständlich und auf Ihre Situation abgestimmt.

Ihre Ansprechpartner

Wir sind immer für Sie da – digital und persönlich

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Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar: Schicken Sie uns eine Nachricht oder erledigen Sie Ihre Anliegen ganz bequem digital.

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