Krankengeld

Bei einer Krankheit, zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel den Lohn oder das Gehalt bis zu sechs Wochen lang weiter.

Sind Sie darüber hinaus weiterhin arbeitsunfähig, dann erhalten Sie von der BKK Freudenberg Krankengeld.

Grundsätzlich beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Brutto-, höchstens 90 Prozent Ihres Nettogehaltes. Über diesen Grundsatz hinaus existieren viele gesetzlich festgelegte zusätzliche Faktoren, von denen die tatsächliche Krankengeldhöhe abhängt. Das tägliche Höchstkrankengeld 2025 beträgt brutto: 128,63 EUR.  

Krankengeldanspruch für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung ab 01.11.2022

Unter anderem gelten folgende Voraussetzungen für die Begleitperson:

  • Die Begleitperson ist gesetzlich versichert.
  • Sie ist eine Person aus dem engsten persönlichen Umfeld.
  • Die Begleitung wird aus medizinischen Gründen benötigt.
  • Sie wird mit einem gesetzlich Versicherten mit Behinderung, der einen Anspruch auf Eingliederungshilfe hat, bei einer stationären Krankenhausbehandlung (§39 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)) zur Begleitung mit aufgenommen.
  • Durch die Begleitung entsteht der Begleitperson ein Verdienstausfall.


Kein eigener Anspruch auf Krankengeld nötig

Um einen Anspruch auf Krankengeld als Begleitperson zu haben, ist kein eigener Anspruch auf Krankengeld nötig. §44 Abs. 2 SGB V findet keine Anwendung.

Persönliche Beratung

Gerade bei einer langwierigen Erkrankung ist eine persönliche Beratung besonders wertvoll. Gerne erläutern wir Ihnen, wie sich Ihr individuelles Krankengeld zusammensetzt.

Weitere Informationen zum Krankengeld können Sie auch unter häufig gestellt Fragen nachlesen.

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