Hilfsmittel

Ärztlich verordnete Hilfsmittel (z. B. einen Rollstuhl, eine Prothese oder ein Hörgerät) erhalten Sie als Versicherter der BKK Freudenberg grundsätzlich kostenlos.

Bei Versicherten ab 18 Jahren beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10% des Abgabepreises, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Häufig werden bei Hilfsmitteln mit Festbeträgen (z.B. Hörhilfen, Stomaartikel, Einlagen, Sehhilfen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) zusätzliche Aufzahlungen verlangt. Das heißt, der Anbieter berechnet einen Preis, der über dem Festbetrag liegt und fordert die Differenz vom Ihnen. Dies ist zulässig, wenn Sie darüber vor dem Verkauf informiert wurden. Wenn Sie eine Aufzahlung vermeiden möchten, erkundigen Sie sich vor der Anschaffung eines Hilfsmittels beim Anbieter, ob dieser zum Festbetrag liefert.

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