Brillen und Kontaktlinsen
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sehhilfen in Höhe der gesetzlichen Festbeträge.
Kostenübernahme für Erwachsene in Ausnahmefällen
Bei Erwachsenen ist eine Kostenübernahme nur in wenigen Ausnahmefällen möglich:
- Sie benötigen eine Korrektur für die Ferne von mehr als 6 Dioptrien
- es besteht eine Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien
- mit Brille erreichen Sie nur noch eine Restsehfähigkeit von ca. 30%
- beide Augen sind schwer sehbeeinträchtigt
In diesen Fällen kann Ihr Augenarzt eine Brillenverordnung ausstellen und der Optiker die vereinbarten Festbeträge mit uns abrechnen. Eine Erstattung von Privatrechnungen ist leider nicht möglich.
Bitte fragen Sie Ihren Arzt oder Ihren Optiker, ob bei Ihnen eine solche Ausnahmeindikation vorliegt.
Hinweis
Die gesetzliche Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahren beträgt 10% der Kosten, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind immer für Sie da – digital und persönlich
BKK – Online
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