Widerspruch einlegen

Ihre Möglichkeiten zum Widerspruch

Wenn Ihr Antrag auf eine Leistung abgelehnt wurde oder Sie einen Beitragsbescheid erhalten haben, können Sie Widerspruch bei der BKK Freudenberg bzw. bei der Pflegekasse der BKK Freudenberg einlegen.

Durch den Widerspruch wird Ihr Anliegen erneut umfassend geprüft. Dabei werden auch ergänzende Begründungen oder Unterlagen berücksichtigt, die Sie im Rahmen Ihres Widerspruchs einreichen.

So reichen Sie Ihren Widerspruch ein

4 einfache Wege stehen zur Auswahl:

  • Schriftlich per Post
  • Per E-Mail Als Anhang genügt ein elektronisches Dokument, welches mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (besondere elektronische Unterschrift) versehen ist. Bitte übermitteln Sie uns keine persönlichen Daten unverschlüsselt.
  • Sicher über unsere Online-Geschäftsstelle (Service App)
  • Im Service-Center Geben Sie Ihr Dokument in einem unserer Service-Center ab oder lassen Sie Ihren Widerspruch dort zur Niederschrift aufnehmen.

Hinweis:

Reichen Sie zusammen mit dem Widerspruch gleich alle wichtigen Unterlagen oder Begründungen mit ein.

So läuft das Verfahren ab

1. Erneute Prüfung durch Ihren persönlichen Ansprechpartner

Ihr Anliegen wird noch einmal fachlich geprüft. Wird hier eine andere Lösung gefunden, dann wird die Entscheidung zu Ihren Gunsten geändert.

2. Weiterleitung an die Widerspruchsstelle

Ist keine Korrektur möglich, geht Ihr Widerspruch an die Widerspruchsstelle. Dort wird dieser für den Ausschuss vorbereitet.

3. Entscheidung im Widerspruchsausschuss

Der Ausschuss prüft Ihren Fall unabhängig und entscheidet, ob die ursprüngliche Ablehnung bestehen bleibt oder geändert wird.

Häufige Fragen zum Widerspruchsverfahren

Wie viel Zeit hat man, um den Widerspruch einzureichen?

Für den Widerspruch gilt in der Regel eine Frist von einem Monat ab Erhalt des Bescheids (der Entscheidung).

Wer sitzt im Widerspruchsausschuss?

Der Widerspruchsausschuss ist ein unabhängiges Gremium der sozialen Selbstverwaltung. Er setzt sich aus Vertretern der Versicherten und Vertretern der Arbeitgeber zusammen.

Was macht der Widerspruchsausschuss?

Die Aufgabe des Widerspruchsausschusses ist, Widersprüche neutral und sorgfältig zu prüfen. So wird sichergestellt, dass Ihr Anliegen fair und ausgewogen beurteilt wird.

Welche Entscheidungen gibt es im Widerspruchsausschuss?

  1. Abhilfebescheid: Die Entscheidung wird ganz oder teilweise zu Ihren Gunsten geändert.
  2. Widerspruchsbescheid: Die Entscheidung bleibt bestehen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben.

Kann man einen Widerspruch zurücknehmen?

Sie können Ihren Widerspruch jederzeit zurückziehen. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich mit. 

Postanschrift Weinheim:
BKK Freudenberg
Höhnerweg 2 – 4
69465 Weinheim

Postanschrift Neuenburg:
BKK Freudenberg
Freudenbergstr. 1
79395 Neuenburg

Melden Sie sich dazu gerne zunächst telefonisch bei uns. Wir unterstützen Sie dabei.

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