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Wie kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Eventuell besteht aber eine längere Frist, sofern Sie einen Wahltarif bei Ihrer Krankenkasse mit 3-jähriger Bindung abgeschlossen haben.

Sind Sie familien-, privat bzw. im Ausland versichert ist eine Kündigung nicht erforderlich, Sie können sofort wechseln. Auch bei einem Arbeitgeber oder Statuswechsel können Sie unter bestimmten Voraussetzungen sofort Kunde der BKK Freudenberg werden. Sprechen Sie uns hierzu an!

HINWEIS

Seit Einführung des elektronischen Meldeverfahrens zwischen den Krankenkassen ist keine Kündigung im eigentlichen Sinne bei der Vorkasse auszusprechen, sondern einfach Wahlerklärung gegenüber der BKK Freudenberg abzugeben. Wir kümmern uns für Sie um alles Weitere.

Wichtige Formulare für Ihren Krankenkassenwechsel

Schnell und einfach wechseln: Die für Ihren Krankenkassenwechsel notwendigen Formulare stehen hier als ausfüllbare PDF-Dateien bereit.

Aufnahmeantrag

Antrag zur Mitversicherung der Familie

Ihre Ansprechpartner

Linda Arnold

Tel.: 06201 80-3843
Fax: 06201 88-3843
larnold(at)bkk-freudenberg.de

Nadine Scheuermann

Nils Schumacher

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