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Wer übernimmt die Kosten der laufenden Behandlungen beim Krankenkassenwechsel?

Bei einem Wechsel der Krankenkassen gelten alle gesetzlich festgeschriebenen Leistungsansprüche einer laufenden Behandlung fort.

So hat zum Beispiel der Krankenkassenwechsel keine Auswirkungen auf Ihre Zahnbehandlung - weder terminlich noch finanziell. Im Falle eines Wechsels zur BKK Freudenberg während einer Behandlung überträgt sich Ihr Leistungsanspruch auf uns.

Auch bei erfolgreicher kieferorthopädischer Behandlung erhalten Sie Ihre gesamten Eigenanteile zurück, wenn Sie beim Abschluss bei der BKK Freudenberg versichert sind.

Bei Leistungen, die Ihre bisherige Krankenkasse als zusätzliche Leistungen in ihrer Satzung festgeschrieben hat und Einzelfallentscheidungen auf Grundlage medizinischer Gutachten kann es dagegen zu Übergangsproblemen kommen.

Hinweis

Bitte erkundigen Sie sich zuvor inwieweit die Kosten übernommen werden.

Ihre Ansprechpartner

Linda Arnold

Tel.: 06201 80-3843
Fax: 06201 88-3843
larnold(at)bkk-freudenberg.de

Nadine Scheuermann

Nils Schumacher

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