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Muss ich Zuzahlungen leisten?

Grundsätzlich ist von Versicherten ab 18 Jahren bei bestimmten Leistungen eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten – höchstens 10 EUR, mindesten 5 EUR zu entrichten. Liegen die Kosten unter 5 EUR wird der tatsächliche Preis gezahlt.

Diese Zuzahlungen sind vom Gesetzgeber festgelegt:

Gesetzliche Zuzahlungen im Überblick

Art der Zuzahlung Höhe der Zuzahlung Besonderheiten
Arzneimittel 10 Prozent des Arzneimittelpreises (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR) Tatsächlicher Preis bei Kosten unter 5 EUR
Fahrkosten 10 Prozent der Kosten (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR je Fahrt) auch vor dem 18. Geburtstag Die Kostenübernahme von Fahrkosten zu ambulanten Behandlungsmaßnahmen ist auf besondere Ausnahmefälle begrenzt. Dazu gehören beispielsweise Fahrten zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie oder - unter bestimmten Voraussetzungen - Fahrten bei erheblicher Bewegungseinschränkung. Sprechen Sie uns bitte an.
Häusliche Krankenpflege 10 Prozent der Kosten (zuzüglich 10 EUR je Verordnung) Maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
Haushaltshilfe 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR)  
Heilmittel, z. B. Krankengymnastik, Massagen, Bäder etc. 10 Prozent der Kosten (zuzüglich 10 EUR je Verordnung  
Hilfsmittel, z. B. Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen, etc. 10 Prozent der Kosten (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR je Mittel) Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch (Windeln bei Inkontinenz) Zuzahlung bei 10 Prozent pro Verbrauchseinheit - maximal 10 EUR pro Monat.
Stationäre Krankenhausbehandlung 10 EUR täglich Maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation 10 EUR täglich (auch bei Mutter- sowie Vater-Kind-Kuren) Anschlussheilbehandlungen: Maximal 28 Tage pro Kalenderjahr ( Anrechnung einer vorangegangenen Krankenhauszuzahlung)

Ihre Ansprechpartner

Akupunktur, Bonusmodell Fit4Baby, Haushaltshilfe, Impfungen, Individuelle Gesundheitsleistungen, Krank im Urlaub, Osteopathische Behandlung, Schwangerschaft und Mutterschaft, Zuzahlungs-Befreiung

Mareike Cichos

A-B

Tel.: 06201 80-3820
Fax: 06201 88-3820
mcichos(at)bkk-freudenberg.de

Jessica Daum

C-F

Tel.: 06201 80-3861
Fax: 06201 88-3861
jdaum(at)bkk-freudenberg.de

Carolin Fitzer

G - L

Tel.: 06201 80-4760
Fax: 06201 88-4760
cfitzer(at)bkk-freudenberg.de

Oliver Blasinger

M - R

Tel.: 06201 80-3486
Fax: 06201 88-3486
oblasinger(at)bkk-freudenberg.de

Ute Kohlmann

S - Z

Tel.: 06201 80-3836
Fax: 06201 88-3836
ukohlmann(at)bkk-freudenberg.de

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