Beiträge / Rechengrößen ab 01.01.2025

Ab 01.01.2025

Beitragssätze Prozent
Krankenversicherung allgemein 14,60 %
Krankenversicherung ermäßigt 14,00 %
Krankenversicherung aus Versorgungsbezüge/Betriebsrenten 14,60 %
Krankenversicherung Zusatzbeitrag 2,49 %
Rentenversicherung 18,60 %
Arbeitslosenversicherung 2,60 %
Insolvenzgeldumlage 0,15 %
Arbeitgeberversicherung Prozent Erstattung
Umlage 1 - ermäßigt 1,73 % 50 %
Umlage 1 - allgemein 2,10 % 60 %
Umlage 1 - erhöht 4,00 % 80 %
Umlage 2 - Mutterschaft (Beschäftigungsverbot) 0,30% 100 % (120 %)
Beitragsbemessungsgrenzen jährlich/EUR monatlich/EUR
Kranken- und Pflegeversicherung 66.150,00 5.512,50
Renten- und Arbeitslosenversicherung 96.600,00 8.050,00
Jahresarbeitsentgeltgrenze jährlich/EUR    
Kranken- und Pflegeversicherung 73.800,00    
Beiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer monatlich/EUR
Krankenversicherung 804,82
Zusatzbeitrag 137,26
Zuschuss des Arbeitgebers für freiwillig Versicherte Arbeitnehmer monatlich/EUR
Krankenversicherung 402,41
Zusatzbeitrag 68,91
Pflegeversicherung 99,23
Pflegeversicherung (nur Bundesland Sachsen) 71,66

Pflegeversicherung

Beitragssatz wird nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4,2%. Ausgenommen sind kinderlose Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres sowie Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II.

Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,6%. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern gilt nach der Erziehungszeit daher wieder der reguläre Beitragssatz in Höhe von 3,6%.

Der Beitrag wird prozentual (Einnahmen x Beitragssatz zur Pflegeversicherung) bis zum Höchstbetrag (5.512,50 EUR) berechnet.

Beitragssätze in Prozent
Mitglieder mit 1 Kind (regulärer Beitragssatz) = 3,60 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,8 %)
Mitglieder mit 2 Kindern = 3,35 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,55 %)
Mitglieder mit 3 Kindern = 3,10 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,3 %)
Mitglieder mit 4 Kindern = 2,85 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,05 %)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern = 2,60 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,8 %)
Mitglieder ohne Kinder = 4,20 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,4 %)

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