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Kurserstattung neu geregelt

Kurserstattung neu geregelt

Seit 1. Januar ist die Erstattung von Kursgebühren für Gesundheitskurse für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich neu geregelt. Deren Spitzenverband hat festgelegt, dass zukünftig nur zwei Kurse pro Kalenderjahr, keine Wiederholungen von Kursen mit identischem Konzept im Folgejahr und mindestens acht 45-minütige oder höchstens zwölf 90-minütige Kurstermine im wöchentlichen Rhythmus erstattet werden dürfen. Das Mindestalter der Teilnehmer wurde auf sechs Jahre festgesetzt. Eine Erstattung ist nur möglich, wenn eine Kursteilnahme von mindestens 80 % nachgewiesen wird. Wenn Sie bereits an einer Aktivwoche teilgenommen haben, kann im selben Jahr kein Präventionskurs bezuschusst werden.