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Ihre BKK Freudenberg ist immer eine gute Wahl

Millionen Krankenversicherte müssen ab Januar acht Euro und mehr im Monat bezahlen.

Nutzen Sie die Möglichkeit, von einer anderen gesetzlichen Krankenkasse überzuwechseln. Ihre BKK Freudenberg können zum Beispiel auch Ehepartner wählen, die noch bei
einer anderen Krankenkasse versichert sind.

So geht‘s:
Ihre  bisherige Krankenkasse hat Sie auf das Sonderkündigungsrecht spätestens einen
Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages hinzuweisen.
Wenn Sie und/oder Ihr Ehepartner (noch) bei einer anderen Krankenkasse versichert sind/ist, dann können Sie die Versicherung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (ohne Einhaltung der grundsätzlich bestehenden 18-monatigen Bindungsfrist) kündigen.  

Beispiel:
Erstmalige Erhebung des Zusatzbeitrags ab 01.02.2010

In der Satzung Ihrer Krankenkasse ist als Fälligkeit der 15. des Folgemonats bestimmt.

- Erstmalige Fälligkeit am 31.03.2010

- Hinweispflicht auf das Sonderkündigungsrecht bis zum 28.02.2010
(Maßgebend ist der Zugang des Schreibens bzw. der Mitgliederzeitschrift beim Mitglied).

Die Krankenkasse weist auf das Sonderkündigungsrecht fristgerecht hin am 24.02.2010

- Die Kündigung muss der Krankenkasse spätestens vorliegen am 31.03.2010

Eingang der Kündigung am 26.02.2010

- Die Mitgliedschaft endet am 30.04.2010 

- Ihre BKK Freudenberg weist den Kassenwechsel Ihrem Arbeitgeber bis zum Ende der
Kündigungsfrist am 30.04.2010 nach.

Die wirksam ausgeübte Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrechts hat zur Folge, dass Sie Ihren Zusatzbeitrag nicht zahlen müssen.


Haben Sie Fragen?
Ihr Ansprechpartner: Tobias Roth
Telefon: 06201-80-3484 oder Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.


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